Die Bedeutung des Rechnungswesens in Madagaskar
Die Führung eines Unternehmens in Madagaskar ist mit einzigartigen Herausforderungen und Chancen verbunden. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Führung eines erfolgreichen Unternehmens in diesem Land ist die Einhaltung genauer und konformer Buchführungspraktiken. Wie auch in anderen Schwellenländern erfordert das rechtliche und finanzielle Umfeld in Madagaskar Transparenz und die Einhaltung der lokalen Rechnungslegungsvorschriften.
Sowohl für einheimische als auch für ausländische Unternehmen ist die vollständige Einhaltung der madagassischen Finanzvorschriften unerlässlich. Schlüsselelemente wie die Einreichung von Körperschaftssteuererklärungen, die Mehrwertsteuerregistrierung und die Vorlage von Jahresabschlüssen sind gesetzlich vorgeschrieben. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. MGA ist die Mehrwertsteuerregistrierung obligatorisch, was eine weitere Ebene der Einhaltung der Vorschriften für im Land tätige Unternehmen darstellt.
Zusätzlich zu den lokalen Verpflichtungen müssen ausländische Unternehmen spezifische Anforderungen beachten, wie z. B. die Ernennung eines Steuervertreters für nicht ansässige Unternehmen, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Finanzverwaltung noch unterstreicht. Die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften hilft den Unternehmen, Strafen zu vermeiden, ein gutes Ansehen bei den Behörden zu bewahren und unterstützt eine transparente Geschäftstätigkeit, die das Wachstum fördert.
Durch die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Buchhaltungsdienst können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen in Madagaskar erfüllen und sich auf die Expansion ihres Unternehmens konzentrieren können, während sie gleichzeitig die lokalen Vorschriften einhalten.
Die wichtigsten Anforderungen an das Rechnungswesen in Madagaskar
Unternehmen, die in Madagaskar geschäftlich tätig sind, müssen bestimmte buchhalterische und steuerliche Verpflichtungen einhalten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen an Unternehmen, die in Madagaskar tätig sind.
1. Jährliche Finanzberichte
Alle in Madagaskar registrierten Unternehmen sind verpflichtet, den Steuerbehörden Jahresabschlüsse vorzulegen. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen MGA müssen detaillierte Jahresabschlüsse online einreichen. Diese Einreichungen umfassen in der Regel eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Unterlagen. Darüber hinaus können Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, je nach Größe und Branche auch zu einer Abschlussprüfung verpflichtet sein.
Das Geschäftsjahr kann auf einen beliebigen 12-Monats-Zeitraum festgelegt werden, und die Unternehmen können ein vom normalen Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahresende wählen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Erklärungen rechtzeitig eingereicht werden, um Strafen zu vermeiden. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, müssen die Erklärungen bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden, für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 30. Juni endet, ist die Frist der 15. November.
2. Körperschaftssteuer
Körperschaften in Madagaskar werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, wenn sie ansässig sind, während nicht ansässige Unternehmen nur auf ihr in Madagaskar erzieltes Einkommen besteuert werden. Der allgemeine Körperschaftssteuersatz liegt bei 20 % und gilt für die meisten Unternehmen im Lande. Für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind oder für die andere Regelungen gelten (z. B. für Unternehmen in Freizonen), können jedoch andere Steuersätze gelten.
Die Steuerzahlungen erfolgen in zweimonatlichen Raten, wobei ein etwaiger Restbetrag innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu zahlen ist. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann Strafen nach sich ziehen.
3. Besteuerung von Kleinunternehmen
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. MGA gibt es eine vereinfachte Steuerregelung, die die Steuerlast für kleinere Unternehmen mindert. Nach dieser Regelung werden die Unternehmen mit 5 % von 70 % ihres Umsatzes besteuert. Mit dieser Regelung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden, indem ihre administrative und finanzielle Belastung verringert wird. Außerdem gibt es eine Mindeststeuer, die kleine Unternehmen zahlen müssen, die je nach Branche bei 16.000 MGA liegt.
Insgesamt bietet Madagaskar einen Rahmen, der sowohl großen Konzernen als auch kleineren Unternehmen mit unterschiedlichen steuerlichen Anforderungen entgegenkommt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, und die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen lokalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann dazu beitragen, dass alle Einreichungen korrekt und pünktlich erledigt werden.
Mehrwertsteuer und andere steuerliche Pflichten für Unternehmen in Madagaskar
Die Gründung und Führung eines Unternehmens in Madagaskar ist mit einer Reihe von steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Steuern und ihre Auswirkungen:
1. MwSt.-Registrierung
In Madagaskar sind Unternehmen verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn ihr Jahresumsatz 400 Millionen MGA übersteigt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %, und die Unternehmen müssen je nach ihrem Umsatz und den spezifischen Geschäftsumständen regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Umsätze mit Waren und Dienstleistungen, und die Unternehmen müssen für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung sorgen, um den Vorsteuerabzug auf Vorleistungen zu ermöglichen. Für Unternehmen unterhalb des Schwellenwerts ist die MwSt-Registrierung freiwillig, kann aber dennoch Vorteile bieten, wenn sie mit für die MwSt registrierten Lieferanten zusammenarbeiten.
2. Andere Steuern
Neben der Mehrwertsteuer haben Unternehmen in Madagaskar noch weitere steuerliche Verpflichtungen, darunter:
- Grundsteuern: Unternehmen mit Immobilienbesitz müssen Grundsteuern zahlen, die sich nach dem Wert ihrer Immobilien richten.
- Sozialversicherungsbeiträge: Die Arbeitgeber müssen 13 % des Gehalts ihrer Mitarbeiter in die Sozialversicherung einzahlen. Damit werden Renten, Krankenversicherungen und andere Leistungen abgedeckt.
- Lohnsteuer: Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Lohnsteuer vom Lohn ihrer Mitarbeiter einzubehalten und regelmäßig an die Steuerbehörden abzuführen.
3. Quellensteuer für nicht gebietsansässige Unternehmen
Nicht ansässige Unternehmen, die in Madagaskar Einkünfte erzielen, unterliegen einer Quellensteuer auf bestimmte Arten von Einkünften, wie Lizenzgebühren, Zinsen und Gebühren für technische Dienstleistungen. Der Standard-Quellensteuersatz für nicht ansässige Unternehmen beträgt 10 %. Diese Steuer muss von dem lokalen Unternehmen, das für diese Dienstleistungen bezahlt, abgezogen und an die Steuerbehörden abgeführt werden.
Durch die Einhaltung dieser steuerlichen Verpflichtungen können Unternehmen Strafen vermeiden und einen reibungslosen Betrieb in Madagaskar gewährleisten.
Verwaltung der Gehaltsabrechnung und der Sozialbeiträge in Madagaskar
Bei der Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Sozialabgaben in Madagaskar sind mehrere wichtige rechtliche Anforderungen zu beachten, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen betreffen in erster Linie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, die korrekt abgeführt werden müssen, um Strafen zu vermeiden.
1. Lohnsummensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Die Arbeitgeber in Madagaskar sind verpflichtet, Beiträge zur Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNAPS), dem nationalen Sozialversicherungssystem, zu leisten, das Leistungen für Arbeitnehmer wie Arbeitsunfallversicherung, Renten und Familienzulagen umfasst. Hier ist eine Aufschlüsselung der Beiträge:
- Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeber muss 13 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers einzahlen. Mit diesen Beiträgen werden verschiedene Leistungen finanziert, darunter Altersrente, Invaliditätsversicherung und Entschädigung bei Arbeitsunfällen.
- Arbeitnehmerbeitrag: Die Arbeitnehmer tragen ebenfalls 1 % ihres Bruttogehalts zur CNAPS bei.
Neben der CNAPS müssen die Arbeitgeber auch Beiträge an Krankenkassen wie OSTIE entrichten, die allgemeine und betriebliche Gesundheitsdienste anbieten. Diese Beiträge setzen sich aus 5 % für den Arbeitgeber und 1 % für den Arbeitnehmer zusammen. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich, und es ist wichtig, dass die Unternehmen genaue Aufzeichnungen über diese Beiträge führen, um Probleme bei Prüfungen zu vermeiden.
2. Nicht ortsansässige Direktoren
Für nicht in Madagaskar ansässige Geschäftsführer gibt es besondere Überlegungen in Bezug auf die Lohnsteuer und die Sozialversicherungspflicht. Werden gebietsfremde Geschäftsführer für ihre Dienste in Madagaskar entlohnt, unterliegen sie je nach Struktur ihrer Entlohnung und den Bedingungen ihres Wohnsitzes möglicherweise dennoch den lokalen Steuer- und Sozialbeitragsvorschriften. Zum Beispiel:
- Nicht in Madagaskar ansässige Direktoren, die in Madagaskar arbeiten, können für den Teil ihres Einkommens steuerpflichtig sein, der in dem Land verdient wird, was Quellensteuern auf vor Ort gezahlte Löhne oder Gehälter einschließt.
- Ausländische Direktoren sind jedoch im Allgemeinen nicht verpflichtet, Beiträge zur CNAPS zu leisten, es sei denn, sie gelten nach lokalem Recht als Angestellte, aber jeder Fall kann je nach Status des steuerlichen Wohnsitzes und der Art ihrer Funktion variieren.
Für ausländische Unternehmen, die nicht in Madagaskar ansässige Geschäftsführer beschäftigen, ist die Einhaltung der lokalen Vorschriften der Schlüssel zur Vermeidung möglicher Strafen. Die Zusammenarbeit mit einem Gehaltsabrechnungsdienstleister, der die Feinheiten der madagassischen Steuer- und Sozialabgabensysteme kennt, wird dringend empfohlen, um diese Komplexität zu bewältigen.
Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und die Sicherstellung ordnungsgemäßer Beiträge zu den Sozialfonds können Unternehmen in Madagaskar eine reibungslose Lohn- und Gehaltsabrechnung gewährleisten und die lokalen Gesetze einhalten.
Herausforderungen für nicht ansässige und ausländische Direktoren in Madagaskar
Ein Unternehmen in Madagaskar als nicht ansässiger Geschäftsführer zu führen, bringt einige Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Besteuerung, die lokale Vertretung und die Einhaltung der sich entwickelnden Steuervorschriften. Im Folgenden gehen wir auf diese zentralen Herausforderungen ein und erläutern, wie die Zusammenarbeit mit professionellen Buchhaltungsdiensten dazu beitragen kann, die Komplexität zu mindern.
1. Besteuerung von gebietsfremden Direktoren
Eine der wichtigsten Steuerpflichten für nicht in Madagaskar ansässige Geschäftsführer ist die Quellensteuer auf Honorare und Einkommen. Gebietsfremde Geschäftsführer unterliegen einer Quellensteuer zwischen 10 % und 20 % auf Zahlungen an sie. Diese Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und muss an die Steuerbehörden abgeführt werden. Der genaue Satz hängt von der Art der erbrachten Dienstleistungen ab und davon, ob Steuerabkommen zwischen Madagaskar und dem Wohnsitzland des Geschäftsführers gelten. Die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Quellensteuer ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.
In Anbetracht der relativ hohen Quellensteuersätze und der Komplexität bei der Anwendung von Steuerabkommensvorteilen können professionelle Buchhaltungsdienste gebietsfremden Geschäftsführern dabei helfen, ihre Verpflichtungen zu verstehen und unnötige Steuerbelastungen zu minimieren.
2. Notwendigkeit eines lokalen Vertreters
Nicht in Madagaskar ansässige Geschäftsführer müssen unter Umständen auch einen lokalen Vertreter in Madagaskar ernennen. Diese Anforderung ist besonders wichtig für die Verwaltung der Mehrwertsteuer (VAT) und anderer lokaler Steuererklärungen des Unternehmens. Nach den madagassischen Vorschriften muss jedes ausländische Unternehmen oder jede gebietsfremde Einrichtung, die im Land tätig ist oder Dienstleistungen erbringt, einen lokalen Vertreter haben, der für die Einreichung und Einhaltung der Mehrwertsteuer zuständig ist.
Ein ortsansässiger Geschäftsführer oder Fiskalvertreter stellt sicher, dass das Unternehmen die Vorschriften der örtlichen Steuerbehörden einhält und verspätete Einreichungen oder mögliche Prüfungen vermeidet. Örtliche Vertreter sind für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer zuständig, und ihre Beteiligung verringert den Verwaltungsaufwand für nicht ansässige Geschäftsführer.
3. Komplexität der Steuererklärungen
Das madagassische Steuersystem kann recht komplex sein und unterliegt häufigen Änderungen, insbesondere für ausländische Unternehmen und Geschäftsführer. Nicht in Madagaskar ansässige Geschäftsführer müssen sich mit einer Reihe von Anforderungen auseinandersetzen, von der Körperschaftssteueranmeldung über die Zahlung der Mehrwertsteuer bis hin zur Berichterstattung an die madagassischen Steuerbehörden. Hinzu kommt, dass sich die Steuergesetze in Madagaskar regelmäßig weiterentwickeln, was das Risiko der Nichteinhaltung erhöht, wenn die Geschäftsführer nicht über die neuesten Änderungen informiert sind.
Der Prozess des Verständnisses und der Verwaltung dieser steuerlichen Verpflichtungen kann für nicht gebietsansässige Geschäftsführer überwältigend sein. Hier sind professionelle Buchhaltungsdienstleistungen von unschätzbarem Wert. Eine erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann alle Aspekte der Steuereinhaltung verwalten, einschließlich der Erstellung von Steuererklärungen, der Verwaltung der Mehrwertsteuer und der Handhabung möglicher Prüfungen. Durch die Zusammenarbeit mit Fachleuten können gebietsfremde Geschäftsführer sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen, ohne sich in dem komplexen Geflecht der madagassischen Steuervorschriften zu verlieren.
Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften und die Rechnungsprüfung in Madagaskar
Wenn Sie ein Unternehmen in Madagaskar betreiben, müssen Sie unbedingt die lokalen Vorschriften für die Finanzberichterstattung und die Abschlussprüfung einhalten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen, die Unternehmen beachten müssen.
1. Gesetzliche Prüfungen
Für Unternehmen, die in Madagaskar in erheblichem Umfang tätig sind, sind gesetzliche Prüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Finanzunterlagen korrekt und transparent sind und den madagassischen Gesetzen entsprechen. Die Wirtschaftsprüfer prüfen die Jahresabschlüsse des Unternehmens und stellen sicher, dass sie mit den lokalen Rechnungslegungsstandards (OHADA) übereinstimmen und den Aktionären und Steuerbehörden Sicherheit über die finanzielle Gesundheit des Unternehmens geben.
- Wer ist prüfungspflichtig? Alle großen Unternehmen und Unternehmen mit bestimmten finanziellen Schwellenwerten müssen sich regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterziehen. Das Prüfungsverfahren trägt auch dazu bei, Unstimmigkeiten in der Finanzberichterstattung aufzudecken und sowohl das Unternehmen als auch seine Interessengruppen vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen.
- Prüfungsanforderungen: Die Prüfer müssen überprüfen, ob die Jahresabschlüsse die Geschäftstätigkeit des Unternehmens korrekt wiedergeben, wobei die Einhaltung der Körperschaftssteuergesetze und anderer einschlägiger lokaler Finanzvorschriften besonders zu beachten ist. Dieses Verfahren stellt sicher, dass das Unternehmen bei den Aufsichtsbehörden einen guten Ruf genießt.
2. Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften
Die ständige Einhaltung der Vorschriften der madagassischen Steuerbehörden ist für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Unternehmen müssen das ganze Jahr über mehrere wichtige Verpflichtungen einhalten, um Strafen zu vermeiden:
- Körperschaftssteuererklärungen: Unternehmen müssen alle zwei Monate Körperschaftssteuererklärungen und Jahresabschlüsse einreichen. Diese Erklärungen müssen korrekt sein und online ausgefüllt werden, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens 200 Mio. MGA (etwa 50.000 $) übersteigt. Unstimmigkeiten oder die nicht rechtzeitige Einreichung dieser Erklärungen können schwere Strafen nach sich ziehen.
- Mehrwertsteuer und andere Steuern: Für Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen auch regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen abgegeben werden. Die Nichteinhaltung der Mehrwertsteuer- oder Körperschaftssteuererklärungen kann zu erheblichen Geldstrafen und sogar zu rechtlichen Schritten führen.
- Elektronische Rechnungsstellung: Ab 2024 ist die elektronische Rechnungsstellung für in Madagaskar tätige Unternehmen obligatorisch, so dass die Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Rechnungsstellungssysteme mit den neuen Vorschriften übereinstimmen. Die genauen Einzelheiten dieser Anforderung werden durch Erlasse der madagassischen Steuerbehörden durchgesetzt.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Die Nichteinhaltung dieser Prüfungs- und Compliance-Verpflichtungen kann zu hohen Geldstrafen oder anderen rechtlichen Maßnahmen führen. So können Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Mio. MGA belegt werden, wenn sie bei einer Steuerprüfung die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen. Darüber hinaus können Unternehmen, die die regulären Fristen nicht einhalten, mit einer Strafe von 80 % der überfälligen Steuern belegt werden.
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Madagaskars vermeiden die Unternehmen nicht nur Strafen, sondern sorgen auch für einen reibungsloseren Betrieb und eine größere Glaubwürdigkeit bei Investoren und Interessengruppen.
Um Sie dabei zu unterstützen, bieten wir Ihnen einen umfassenden Service zur Erfüllung aller Compliance- und Prüfungsanforderungen. Von der Erstellung von Jahresabschlüssen über die Einreichung von Steuererklärungen bis hin zur Durchführung gesetzlicher Prüfungen sorgt unser Team dafür, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und Sie sich auf Ihr Wachstum und Ihre strategischen Ziele konzentrieren können.
Wie wir Ihre Buchhaltungsbedürfnisse in Madagaskar unterstützen
Wenn es darum geht, Ihre Buchhaltungsanforderungen in Madagaskar zu verwalten, bietet StMatthew Global maßgeschneiderte Lösungen an, die auf die besonderen Herausforderungen der Unternehmen in diesem Markt zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob Sie ein lokales Unternehmen oder ein ausländisches Unternehmen mit nicht ansässigen Geschäftsführern sind, unser Expertenteam bietet Ihnen umfassende Unterstützung von der Einrichtung bis zur Einhaltung der Vorschriften.
1. Maßgeschneiderte Lösungen für die Buchhaltung
Wir bieten maßgeschneiderte Buchhaltungsdienstleistungen für kleine und große Unternehmen und stellen sicher, dass Ihr Finanzmanagement mit den lokalen Vorschriften übereinstimmt. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Mehrwertsteuer-Management: Wir kümmern uns um die Komplexität der madagassischen Mehrwertsteuer, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 400 Millionen MGA (rund 100.000 $). Wir sorgen für korrekte MwSt.-Anmeldungen und helfen Ihnen, die lokalen Steuergesetze einzuhalten und die Steuereffizienz zu optimieren.
- Steuererklärungen: Von der Körperschaftssteuer bis hin zu Lohn- und Quellensteuern verwalten wir Ihre Steuerverpflichtungen effizient, minimieren das Risiko von Strafen und sorgen für rechtzeitige Einreichungen.
- Gesetzliche Abschlussprüfungen: Für Unternehmen, die nach madagassischem Recht einer jährlichen Prüfung bedürfen, bieten unsere Prüfungsdienste die Sicherheit, die Sie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Rechnungslegungsstandards benötigen.
2. Erfahrung mit ausländischen und nicht ortsansässigen Direktoren
Eine der größten Herausforderungen für ausländische Unternehmen in Madagaskar besteht darin, sich in der lokalen Steuerlandschaft zurechtzufinden, insbesondere für Unternehmen mit nicht ansässigen Geschäftsführern. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf:
- Unterstützung ausländischer Unternehmen bei der Ernennung lokaler Steuervertreter, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer und andere Verpflichtungen erfüllt werden, auch wenn das Unternehmen keine ständige Niederlassung in Madagaskar hat.
- Beratung zur Einhaltung lokaler Vorschriften, einschließlich Quellensteuern auf Dividenden und andere Zahlungen an Gebietsfremde, um Ihr Unternehmen vor unerwarteten Verbindlichkeiten zu schützen.
3. End-to-End-Unterstützung
Von dem Moment an, in dem Sie Ihr Unternehmen in Madagaskar gründen, bietet StMatthew Global umfassende Unterstützung während des gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens:
- Steuerliche Erstregistrierung: Wir kümmern uns um die Registrierung Ihres Unternehmens für die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer und andere obligatorische Anmeldungen und stellen so sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf Erfolg eingestellt ist.
- Laufende Compliance und Berichterstattung: Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von monatlichen oder vierteljährlichen Finanzberichten, die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und regelmäßige Steuererklärungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die lokalen Gesetze vollständig einhält.
- Finanzberatung: Neben der Führung der täglichen Buchhaltung bieten wir strategische Beratung zur Finanzplanung, zum Cashflow-Management und zur Steueroptimierung, damit Sie Ihr Unternehmen in Madagaskar ausbauen können.
StMatthew Global ist mit den Steuer- und Buchhaltungsvorschriften Madagaskars bestens vertraut und bietet Ihnen zuverlässige, professionelle Unterstützung, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen reibungslos funktioniert und alle gesetzlichen Vorschriften einhält.