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Buchhaltungsdienstleistungen in Frankreich


Bei StMatthew Global bieten wir eine Reihe professioneller Buchhaltungsdienstleistungen an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Unternehmen in Frankreich zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob Sie ein Startup, ein KMU oder ein Großunternehmen sind, unsere umfassenden Lösungen helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen gesetzeskonform, organisiert und finanziell gesund zu halten.

Warum die Buchhaltung für Unternehmen in Frankreich von entscheidender Bedeutung ist

Eine genaue und vorschriftsmäßige Buchführung ist für in Frankreich tätige Unternehmen von wesentlicher Bedeutung, unabhängig davon, ob es sich um einheimische oder ausländische Unternehmen handelt. Frankreich verfügt über ein strenges und genau definiertes Buchhaltungssystem, das Transparenz und Genauigkeit in der Finanzberichterstattung gewährleisten soll, sowohl zum Nutzen des Unternehmens als auch der Behörden.

Das französische Rechnungswesen wird in erster Linie durch den Plan Comptable Général (PCG) geregelt, der den Standardkontenplan und die Regeln für die Buchführung festlegt. Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen sich an die von der Autorité des Normes Comptables (ANC), der offiziellen Behörde für Rechnungslegungsstandards, aufgestellten Grundsätze halten. Darüber hinaus sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, die IFRS-Standards für konsolidierte Abschlüsse zu befolgen. Die Einhaltung dieser Standards gewährleistet, dass die Abschlüsse ein "wahrheitsgetreues" Bild der Finanzlage des Unternehmens vermitteln.

Darüber hinaus schreibt das französische Recht vor, dass alle Finanzunterlagen in französischer Sprache und in Euro geführt werden müssen, mit strengen Richtlinien für die Buchführung und die Aufbewahrung von Dokumenten. Die Bedeutung dieses Systems geht über die Einhaltung der Steuergesetze hinaus - es fördert auch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen bei Investoren, Kunden und Finanzinstituten. Die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten, kann vor allem für ausländische Unternehmen eine Herausforderung sein, weshalb das Fachwissen eines qualifizierten Wirtschaftsprüfers von entscheidender Bedeutung ist.

Ein fachkundiger Buchhalter in Frankreich sorgt nicht nur für die Einhaltung der komplexen Buchhaltungsvorschriften, sondern unterstützt Unternehmen auch bei anderen wichtigen Aufgaben wie Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen und Audits. Die Zusammenarbeit mit einem sachkundigen Fachmann ist unerlässlich, um teure Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Finanzbetrieb aufrechtzuerhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die detaillierten französischen Rechnungslegungsvorschriften darauf abzielen, Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten, und dass die Unterstützung durch einen fachkundigen Buchhalter sowohl für lokale als auch für internationale Unternehmen unerlässlich ist.

Die wichtigsten Rechnungslegungspflichten für Unternehmen in Frankreich

Wenn Sie ein Unternehmen in Frankreich betreiben, ist die Einhaltung der lokalen Buchhaltungs- und Steuervorschriften von entscheidender Bedeutung. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Buchführungspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen.

1. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Französische Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse beim Handelsgericht oder bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreichen. Dies muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres geschehen. Zu den in der Regel erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhänge und Lageberichte (für bestimmte Unternehmen) Kleine und mittlere Unternehmen können von vereinfachten Hinterlegungsverfahren profitieren, während größere Unternehmen detailliertere Abschlüsse vorlegen müssen, einschließlich konsolidierter Abschlüsse, wenn sie Teil einer Gruppe sind. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann mit Sanktionen geahndet werden, die bei wiederholter Nichteinhaltung Geldbußen von bis zu 1 500 € oder mehr nach sich ziehen können.

2. Buchhaltung

Unternehmen in Frankreich müssen eine genaue und aktuelle Buchführung gemäß dem französischen Buchhaltungssystem (Plan Comptable Général - PCG) führen. Diese Aufzeichnungen müssen die finanzielle Situation des Unternehmens genau widerspiegeln und sollten mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen müssen Einzelheiten zu allen Transaktionen, zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und zum Inventar enthalten und nach der Methode der Periodenabgrenzung geführt werden. Die Nichteinhaltung der Buchführungsnormen kann zu Strafen führen und erschwert es den Unternehmen, sich bei Prüfungen zu verteidigen.

3. MwSt.-Anmeldung (VAT)

Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich sind verpflichtet, regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen abzugeben. Je nach Umsatz des Unternehmens müssen Mehrwertsteuererklärungen abgegeben werden:

  • Monatlich: Standard für die meisten Unternehmen.
  • Vierteljährlich: Für Unternehmen, deren jährliche Mehrwertsteuerschuld weniger als 4.000 € beträgt.
  • Jährlich: Unter bestimmten Umständen, z. B. bei kleineren Unternehmen, die sich für eine jährliche MwSt-Regelung entscheiden, müssen die MwSt-Erklärungen in der Regel zwischen dem 15. und 24. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt per Lastschriftverfahren, und die Unternehmen müssen außerdem ordnungsgemäße Mehrwertsteueraufzeichnungen, einschließlich Rechnungen und Quittungen, führen.

4. Steuererklärungen

Neben der Mehrwertsteueranmeldung müssen französische Unternehmen verschiedene Steuererklärungen abgeben:

  • Körperschaftssteuer: Jährliche Körperschaftssteuererklärungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden. Unternehmen können die Körperschaftsteuer auch in vierteljährlichen Raten zahlen.
  • Lohnsteuer: Unternehmen mit Angestellten müssen monatlich oder vierteljährlich Lohnsteuererklärungen (Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuerabzüge usw.) bei den französischen Behörden einreichen.
  • Andere lokale Steuern: Unternehmen können auch lokale Steuern wie die territoriale Wirtschaftsabgabe (CET), die die Immobilienabgabe für Unternehmen (CFE) und die Abgabe auf den Unternehmensmehrwert (CVAE)umfasst, zahlen.

Die Einhaltung dieser Buchführungspflichten ist unerlässlich, um Geldstrafen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen für die Vorbereitung und Einreichung dieser Unterlagen, damit Ihr Unternehmen die französischen Vorschriften einhalten kann.

Verwaltung von Gehaltsabrechnungen und Sozialabgaben in Frankreich

Die Verwaltung der Lohn- und Sozialabgaben in Frankreich kann aufgrund des umfassenden Sozialversicherungssystems und der strengen Arbeitsgesetze des Landes sehr komplex sein. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Pflichten der Arbeitgeber:

1. Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste

In Frankreich muss der Arbeitgeber für die Berechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sorgen, einschließlich aller gesetzlichen Abzüge und Beiträge. Die Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • Lohnberechnung: Sicherstellung, dass die Löhne der Arbeitnehmer den französischen Mindestlohnstandards entsprechen, die derzeit bei 11,52 € pro Stunde liegen (ab 2024). Bei Überstunden erhöht sich der Lohn um 25 % für die ersten acht zusätzlichen Stunden und danach um 50 %.
  • Einbehaltung der Einkommenssteuer: Seit 2019 müssen Arbeitgeber die Einkommenssteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter an der Quelle einbehalten und dabei die entsprechenden progressiven Steuersätze (zwischen 0 % und 45 % je nach Einkommen) anwenden.
  • Ausstellung von Gehaltsabrechnungen: Nach französischem Recht ist eine detaillierte Gehaltsabrechnung vorgeschrieben, aus der alle Gehaltsbestandteile, Steuern und Beiträge hervorgehen.

2. Sozialabgaben

Die Arbeitgeber sind für die Zahlung einer Reihe von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich, die Krankenversicherung, Renten, Arbeitslosenversicherung und andere Sozialleistungen abdecken. Diese Beiträge belaufen sich in der Regel auf 45 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber und 22 % für den Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Beiträgen gehören:

  • Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung: Der Arbeitgeber zahlt rund 13 % des Bruttolohns.
  • Altersrente: Die Beiträge zur Altersrente werden aufgeteilt, wobei die Arbeitgeber 8,55 % und die Arbeitnehmer 6,90 % beitragen.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitgeber zahlen einen Beitragssatz von 4,05 % zur Deckung des Arbeitslosengeldes.
  • Familienzulagen: Je nach Unternehmensgröße zahlen die Arbeitgeber zwischen 3,45 % und 5,25 % in diesen Fonds ein.

Darüber hinaus sind bestimmte Zusatzbeiträge, wie die Zusatzrentenversicherung (Agirc-Arrco), für Arbeitnehmer obligatorisch. Diese können bis zu einem bestimmten Schwellenwert zwischen 6,26 % für den Arbeitgeber und 4,01 % für den Arbeitnehmer liegen.

3. Berichterstattung an URSSAF

Die URSSAF (Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales) ist für die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Beiträge monatlich oder vierteljährlich zu melden und abzuführen, je nach Größe des Unternehmens:

  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten müssen ihre Beiträge bis zum 5. des Folgemonats übermitteln.
  • Vierteljährliche Meldung: Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen ihre Beiträge bis zum 15. des Folgemonats melden und abführen.

Diese Beiträge decken u. a. die Bereiche Gesundheit, Rente und Familienzulagen ab und gewährleisten, dass die Arbeitnehmer Zugang zu Sozialleistungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rente haben.

Die ordnungsgemäße Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Sozialabgaben ist entscheidend für die Einhaltung der französischen Gesetze. Unsere Dienstleistungen unterstützen Sie bei allen Aspekten der Lohn- und Gehaltsabrechnung, von der Berechnung der Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter bis hin zur Meldung an die URSSAF. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen die französischen Vorschriften einhält und mögliche Bußgelder vermeidet.

Verwaltung der Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée) in Frankreich

Überblick über die Mehrwertsteuer in Frankreich

In Frankreich ist die Mehrwertsteuer (TVA - Taxe sur la Valeur Ajoutée) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 20 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Es gibt jedoch auch ermäßigte Sätze:

  • 10%: Gilt z. B. für Restaurantdienstleistungen, alkoholfreie Getränke und einige Transportdienstleistungen.
  • 5.5%: Für lebensnotwendige Güter wie Bücher, alkoholfreie Getränke und medizinische Geräte.
  • 2,1 %: Dieser stark ermäßigte Satz gilt für bestimmte Waren, wie Zeitungen und bestimmte Arzneimittel.

Registrierung und Einreichung der Mehrwertsteuer

Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz bestimmte Schwellenwerte überschreitet:

  • 91.800 € für die Lieferung von Waren.
  • 36.800 € für die Erbringung von Dienstleistungen.

Wenn Ihr Unternehmen diese Grenzen überschreitet, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich beim Service des Impôts des Entreprises (SIE) für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Nach der Registrierung müssen Sie je nach Umsatz entweder monatlich oder vierteljährlich Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Für Unternehmen mit einer jährlichen Mehrwertsteuerschuld von weniger als 4.000 € sind vierteljährliche Erklärungen zulässig.

MwSt.-Erstattungen

Unternehmen, die in Frankreich für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, können die Mehrwertsteuer auf förderfähige Geschäftsausgaben, wie Lieferungen und Dienstleistungen, die innerhalb des Unternehmens genutzt werden, zurückfordern. Der Mindestbetrag, der für eine Mehrwertsteuererstattung erforderlich ist, beträgt 760 €, wenn die Erstattung über einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten beantragt wird. Grenzüberschreitende Mehrwertsteuererstattungen sind für EU- und Nicht-EU-Unternehmen möglich, für Nicht-EU-Unternehmen in der Regel im Rahmen der 13. Darüber hinaus gibt es in Frankreich eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Land verkaufen, so dass der Käufer anstelle des Verkäufers die Mehrwertsteuer abführen kann.

Steuerkonformität und -strategie in Frankreich

Die Einhaltung der Körperschaftssteuer in Frankreich ist für jedes Unternehmen unerlässlich. Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die wichtigsten Steueraspekte, die jedes in Frankreich tätige Unternehmen beachten muss, von der Körperschaftssteuer bis hin zu Steuerprüfungen, sowie über strategische Steuerplanungsmöglichkeiten zur Optimierung Ihrer Verbindlichkeiten.

1. Körperschaftssteuer

Ab 2024 beträgt der Körperschaftssteuersatz in Frankreich 25 % und gilt für Unternehmen aller Größenordnungen. Dieser einheitliche Satz vereinfacht die Steuerlandschaft im Vergleich zu früheren Jahren, in denen ein progressives Steuersystem galt. Für Kleinunternehmen mit einem Gewinn von bis zu 38.120 EUR gilt weiterhin ein ermäßigter Steuersatz von 15 %, sofern ihr Jahresumsatz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Das französische Körperschaftssteuersystem bietet auch mehrere Abzüge und Gutschriften, die von Unternehmen genutzt werden können. Die Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung (F&E ) sind nach wie vor ein wichtiger Anreiz, da sie eine Steuererleichterung von bis zu 30 % auf förderfähige Forschungs- und Entwicklungsausgaben bieten, was für Unternehmen in innovationsgetriebenen Sektoren von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus können Unternehmen von Investitionsanreizen für ökologisch nachhaltige Projekte profitieren, die im Rahmen der Initiative für grüne Steuergutschriften 2024 eingeführt wurden.

Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen ihre jährliche Steuererklärung (liasse fiscale) innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einreichen, in der Regel bis zum 31. Mai für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet. Die Einhaltung dieser Fristen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um Strafen zu vermeiden.

2. Strategien der Steuerplanung

Eine wirksame Steuerplanung ist von entscheidender Bedeutung für die Optimierung der Steuerverbindlichkeiten bei gleichzeitiger Einhaltung der französischen Gesetze. Ein Schlüsselbereich ist die Nutzung des französischen Steuerkonsolidierungssystems, das es einer Gruppe von Unternehmen unter einer gemeinsamen Muttergesellschaft ermöglicht, ihre Gewinne und Verluste zusammenzulegen und so die Gesamtsteuerlast zu optimieren. Dadurch kann das steuerpflichtige Einkommen der Gruppe erheblich gesenkt und Zahlungen unter bestimmten Bedingungen aufgeschoben werden.

Unternehmen können ihre Steuerstruktur auch durch internationale Steuerabkommen optimieren. Frankreich verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, die Unternehmen dabei helfen können, Doppelbesteuerung zu vermeiden und von reduzierten Quellensteuersätzen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zu profitieren, die grenzüberschreitend gezahlt werden.

Darüber hinaus ist die Einhaltung von Verrechnungspreisen für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. Ordnungsgemäß dokumentierte Verrechnungspreisvereinbarungen sind unerlässlich, um nachzuweisen, dass konzerninterne Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, wodurch das Risiko von Streitigkeiten oder zusätzlichen Steuerfestsetzungen bei einer Prüfung verringert wird.

3. steuerliche Betriebsprüfungen

Steuerprüfungen in Frankreich werden immer häufiger, insbesondere angesichts der erweiterten Prüfungsbefugnisse, die im Rahmen des Finanzgesetzes 2024 gewährt werden. Die französischen Behörden können nun Unternehmen strenger prüfen und sich dabei auf Bereiche wie Verrechnungspreise, grenzüberschreitende Transaktionen und aggressive Steuerplanung konzentrieren. Darüber hinaus haben neue Vorschriften im Rahmen der OECD-Richtlinie der zweiten Säule einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % eingeführt, der auf große multinationale Unternehmen abzielt. Französische Unternehmen, die zu multinationalen Konzernen gehören, müssen sich aufgrund dieser neuen Vorschriften auf strengere Prüfungen einstellen.

Zur Vorbereitung auf eine Steuerprüfung muss sichergestellt werden, dass alle Finanzunterlagen und Steuererklärungen korrekt, vollständig und leicht zugänglich sind. Unternehmen müssen ihre Unterlagen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren, bei Steuergutschriften und Freibeträgen in bestimmten Fällen sogar bis zu zehn Jahre. Zu den häufigsten Fallstricken bei Prüfungen gehören schlecht dokumentierte Transaktionen, falsch klassifizierte Ausgaben und unvollständige MwSt.-Aufzeichnungen.

Im Falle einer Prüfung ist die Unterstützung durch ein professionelles Buchhaltungsteam entscheidend. Ein Buchhalter kann dazu beitragen, die Risiken zu mindern, indem er die Einhaltung der französischen Steuergesetze sicherstellt, das Prüfungsverfahren verwaltet und auf Anfragen der Steuerbehörden antwortet. Die frühzeitige Beauftragung von Experten zur Überprüfung der Finanz- und Steuerstrategien Ihres Unternehmens kann mögliche Verbindlichkeiten und Strafen erheblich reduzieren.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung in Frankreich

Bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist einer der wichtigsten Aspekte das Beschäftigungssystem, das durch eine Reihe von Arbeitsgesetzen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte geregelt wird. Die Kenntnis der Arten von Arbeitsverträgen, der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Einstellungsverfahren für internationale Talente ist entscheidend für die Sicherstellung von

Gesetzliche Berichterstattung

In Frankreich ist jedes Unternehmen verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein genaues Bild der finanziellen Lage des Unternehmens vermittelt. Dazu gehören:

  • Bilanz: Sie spiegelt die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens wider.
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Sie zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.
  • Anmerkungen zum Jahresabschluss (l'annexe): Ausführliche Erläuterungen zu den Finanzdaten, einschließlich der Rechnungslegungsgrundsätze und wichtiger Transaktionen.

Die Unternehmen müssen diese Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreichen. Je nach Größe des Unternehmens gibt es drei Darstellungsebenen: die einfache, die vereinfachte und die erweiterte Darstellung, die jeweils einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad erfordern.

Rechtliche Anforderungen für Audits

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich einer Abschlussprüfung zu unterziehen. Mit dem PACTE-Gesetz wurden neue Schwellenwerte eingeführt, nach denen Unternehmen nur dann einen Abschlussprüfer bestellen müssen, wenn sie zwei von drei bestimmten Kriterien erfüllen:

  1. Bilanzsumme: Mehr als 4 Millionen Euro.
  2. Umsatz: Mehr als 8 Millionen Euro (ohne Mehrwertsteuer).
  3. Anzahl der Mitarbeiter: Über 50.

Bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, muss die Muttergesellschaft möglicherweise ebenfalls einen Abschlussprüfer bestellen, wenn die Zahlen aller Unternehmen zusammengenommen diese Schwellenwerte überschreiten. Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs), wie z. B. Banken oder an geregelten Märkten notierte Unternehmen, müssen unabhängig von ihrer Größe einen Abschlussprüfer bestellen.

Unsere Unterstützung

Die Komplexität von Abschlussprüfungen kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Unternehmen, die mit den französischen Vorschriften nicht vertraut sind. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle Prüfungsverpflichtungen erfüllt. Wir helfen bei der Erstellung der erforderlichen Jahresabschlüsse und koordinieren die Zusammenarbeit mit den externen Wirtschaftsprüfern, um die vollständige Einhaltung der französischen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen unter den Schwellenwert für eine Pflichtprüfung fällt oder sich für eine freiwillige Prüfung zur Erhöhung der Transparenz entscheidet, sorgen wir für einen reibungslosen und kostengünstigen Ablauf.

Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um Ihre Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Vorschriften kümmern.

Unterstützung für ausländische Unternehmen in Frankreich 

1. Rechnungslegung für gebietsfremde Unternehmen

Für nicht ansässige Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, gelten besondere Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften. Diese Unternehmen werden im Allgemeinen nur mit Einkünften aus Frankreich besteuert, zu denen Einkünfte aus Immobilien, Dividenden oder in Frankreich ausgeübten beruflichen Tätigkeiten gehören können. Gebietsfremde Unternehmen müssen detaillierte Finanzaufzeichnungen führen und die französischen Rechnungslegungsstandards einhalten, um Strafen zu vermeiden. Diese Unternehmen müssen möglicherweise auch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und ihrem Heimatland in Betracht ziehen, die dazu beitragen können, die Doppelbesteuerung von in beiden Ländern erzielten Einkünften zu verringern oder zu vermeiden.

Für Unternehmen, die keine ständige Niederlassung in Frankreich haben, aber Einkünfte aus französischen Quellen erzielen, ist eine ordnungsgemäße Steuererklärung und Buchführung unerlässlich, insbesondere für Zwecke der Mehrwertsteuer und der Körperschaftssteuer.

2. Steuerliche Vertretung

Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz in Frankreich können verpflichtet werden, einen Fiskalvertreter zu ernennen. Dieser Vertreter fungiert als Bindeglied zwischen dem ausländischen Unternehmen und den französischen Steuerbehörden. Er sorgt für die Einhaltung der Steuervorschriften, bearbeitet die MwSt-Erklärungen und reicht andere erforderliche Erklärungen ein.

Der Fiskalvertreter ist für die MwSt-Registrierung zuständig und sorgt dafür, dass die gesamte MwSt erhoben und rechtzeitig abgeführt wird. Er stellt auch Anträge auf Mehrwertsteuererstattung im Namen des ausländischen Unternehmens. Wenn das Unternehmen grenzüberschreitende Geschäfte tätigt, stellt der Fiskalvertreter außerdem sicher, dass das Unternehmen die Intrastat- und EG-Verkaufslisten einhält.

3. Grenzüberschreitende Rechnungslegung

Für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, kann die Einhaltung der Mehrwertsteuer-, Lohn- und Einkommenssteuervorschriften sehr komplex sein. Grenzüberschreitende Mehrwertsteuervorschriften erfordern, dass sich Unternehmen in jedem Land, in dem sie steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. In Frankreich reichen die Mehrwertsteuersätze vom Standardsatz von 20 % bis hin zu ermäßigten Sätzen je nach Waren oder Dienstleistungen. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, die Mehrwertsteuerverpflichtungen über die Grenzen hinweg ordnungsgemäß zu verfolgen, um Strafen zu vermeiden.

Was die Lohn- und Gehaltsabrechnung anbelangt, so müssen sich ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen, mit den Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsummensteuern des Landes auseinandersetzen. Unternehmen, die nicht vor Ort vertreten sind, müssen mit einem französischen Steuervertreter zusammenarbeiten, um die Lohnabzüge zu verwalten und die Einhaltung der strengen Arbeitsgesetze des Landes zu gewährleisten.

Schließlich ist die Einhaltung der Einkommenssteuer für grenzüberschreitende Unternehmen von entscheidender Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Quellensteuer auf Zahlungen an Gebietsfremde und die Verrechnungspreisregeln zwischen verbundenen Unternehmen.

Unsere Buchhaltungsdienstleistungen in Frankreich

StMatthew Global bietet eine breite Palette von Buchhaltungsdienstleistungen an, die auf die Bedürfnisse von in Frankreich tätigen Unternehmen zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob Sie ein kleines Start-up oder ein internationales Unternehmen sind, das umfassende Unterstützung sucht, unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Vorschriften, Effizienz und Wachstum zu gewährleisten.

1. Buchhaltungs-Komplettservice

Unser Buchhaltungs-Komplettservice deckt alles ab, von der täglichen Buchführung bis hin zur Steuererklärung. Dies umfasst die Erfassung täglicher Transaktionen, das Verwalten von Rechnungen und die Sicherstellung einer korrekten Berichterstattung. Wir übernehmen alle Aspekte der Finanzbuchhaltung, um Ihr Unternehmen im Einklang mit den französischen Buchhaltungsstandards (PCG - Plan Comptable Général) zu halten. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Umsatzsteuererklärung und andere steuerliche Verpflichtungen (Körperschaftsteuer, CVAE, CFE).
  • Erstellung von Jahresabschlüssen wie der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Verwaltung von Lohnsteuern und Sozialbeiträgen, um die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze zu gewährleisten.

Dieses Full-Service-Paket ist ideal für Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht selbst in die Hand nehmen müssen. So können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um die Finanzen kümmern.

2. Individuelle Buchhaltungslösungen

Wir wissen, dass jedes Unternehmen anders ist. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Buchhaltungslösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und die Größe Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen können unsere Dienstleistungen an Ihre Anforderungen angepasst werden:

  • Für Start-ups bieten wir vereinfachte Buchhaltungs- und Cashflow-Management-Tools, damit Sie Ihre Finanzen im Griff behalten.
  • Für größere Unternehmen bieten wir Managementberichte, Audits und fortgeschrittene Finanzanalysen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen.

Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen umfassen auch die Konzernberichterstattung für multinationale Unternehmen, wobei wir die Einhaltung sowohl der französischen GAAP als auch internationaler Standards wie IFRS oder US GAAP gewährleisten.

3. Online Buchhaltung

Unser Unternehmen nutzt die neuesten Technologien, um cloudbasierte Buchhaltungslösungen anzubieten, die einen Echtzeit-Zugang zu Ihren Finanzdaten ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie die Leistung Ihres Unternehmens von jedem Ort der Welt aus und zu jeder Zeit überwachen können. Über unsere sicheren Online-Plattformen können Sie:

  • Aktuelle Finanzübersichten, die wichtige Kennzahlen anzeigen.
  • Automatische Erfassung von Finanzdaten durch Softwareintegrationen zur Rationalisierung von Buchhaltungsprozessen.
  • Arbeiten Sie per Fernzugriff mit unserem Team zusammen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Datengenauigkeit zu verbessern.

Dieser Service ist ideal für Unternehmen, die nach flexiblen, papierlosen Buchhaltungslösungen suchen, die mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Finanzen bieten.

4. Consulting und Beratungsdienste

Über die traditionelle Buchhaltung hinaus bieten wir strategische Finanzberatungsdienste an, um Unternehmen bei der langfristigen Planung zu unterstützen. Unser Beratungsteam arbeitet mit den Kunden an:

  • Steuerplanung und -optimierung: Wir helfen Unternehmen, ihre Geschäfte so zu strukturieren, dass sie ihre Steuerverbindlichkeiten minimieren und gleichzeitig die französischen Steuergesetze vollständig einhalten.
  • Budgetierung und Cashflow-Prognosen: Wir unterstützen Sie bei der detaillierten Finanzplanung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die künftigen Ausgaben und den Investitionsbedarf decken kann.
  • Vorbereitung und Unterstützung von Abschlussprüfungen: Für Unternehmen, die einer gesetzlichen Prüfung unterzogen werden müssen, bereiten wir alle erforderlichen Unterlagen vor und sorgen für einen reibungslosen Prüfungsablauf.

Ganz gleich, ob Sie sich mit komplexen Steuervorschriften auseinandersetzen, Ihr Unternehmen ausbauen oder eine Investition tätigen wollen - unsere Beratungsdienste bieten Ihnen das nötige Fachwissen, um fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen.


Durch eine Partnerschaft mit StMatthew Global erhalten Sie Zugang zu einem Expertenteam, das sich um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens kümmert und gleichzeitig die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in Frankreich gewährleistet. Mit unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen können Sie sich voll und ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren.

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten zur Bearbeitung meines Antrags an das örtliche Sachverständigenbüro in Frankreich weitergegeben werden.

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