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Frankreich Firmengründung


Gründen Sie Ihr Unternehmen in einer der größten und innovativsten Volkswirtschaften Europas. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmer den europäischen Markt erschließen wollen oder als internationaler Investor auf der Suche nach neuen Möglichkeiten sind, die Gründung eines Unternehmens in Frankreich bietet Ihnen Zugang zu hochqualifizierten Arbeitskräften, innovativen Produkten und einem strategischen Standort innerhalb der EU. Lassen Sie sich von uns durch alle Phasen des Prozesses begleiten, damit Ihr Unternehmen auf diesem dynamischen Markt erfolgreich ist.

Warum Frankreich für die Unternehmensgründung wählen?

Frankreich ist eines der attraktivsten Ziele für Unternehmensgründungen in Europa und bietet eine einzigartige Kombination aus wirtschaftlicher Stärke, strategischer Lage und wirtschaftsfreundlicher Politik. Ob Sie nun ein lokaler Unternehmer oder ein ausländischer Investor sind, der französische Markt bietet beträchtliche Möglichkeiten für Wachstum und Expansion. In diesem Abschnitt gehen wir auf die wichtigsten Gründe ein, warum Frankreich eine ideale Wahl für eine Unternehmensgründung ist.

Attraktivität Frankreichs


Frankreich rühmt sich einer starken und vielfältigen Wirtschaft, die stets zu den führenden Volkswirtschaften der Welt zählt. Es ist die zweitgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union und die siebtgrößte der Welt, mit Schlüsselindustrien in den Bereichen Produktion, Technologie, Landwirtschaft und Dienstleistungen. Frankreichs Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach wie vor robust und zieht Investoren aus der ganzen Welt an. Mit über 67 Millionen Einwohnern bietet es auch einen großen Binnenmarkt für Unternehmen, die einen bedeutenden Kundenstamm erreichen wollen.


Einer der größten Vorteile Frankreichs ist seine strategische Lage in Europa. Frankreich grenzt an mehrere große EU-Länder, darunter Deutschland, Italien und Spanien, und ist durch ein umfassendes Infrastrukturnetz mit dem gesamten europäischen Markt verbunden. Paris, eine Weltstadt, dient als führendes Finanzzentrum, und das effiziente Verkehrsnetz des Landes mit Hochgeschwindigkeitszügen, modernen Autobahnen und gut angebundenen internationalen Flughäfen sorgt dafür, dass Unternehmen in Frankreich problemlos Zugang zu den nationalen und internationalen Märkten haben.


Darüber hinaus bietet Frankreich ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, das sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat. Die französische Regierung hat Reformen zur Vereinfachung von Geschäftsprozessen, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Förderung des Unternehmertums durchgeführt. Diese Reformen haben Frankreich wettbewerbsfähiger gemacht und sein Ranking im "Ease of Doing Business Index" der Weltbank deutlich verbessert.


Vorteile für internationale Unternehmerinnen und Unternehmer


Für internationale Unternehmer bietet Frankreich eine breite Palette von Anreizen und Möglichkeiten. Einer der bemerkenswertesten Vorteile ist der Zugang zum europäischen Binnenmarkt, der es in Frankreich ansässigen Unternehmen ermöglicht, ohne Zölle oder komplexe Zollverfahren frei mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu handeln. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die im Export und Import tätig sind oder die in der gesamten EU expandieren wollen.


Frankreichs Wirtschaft wird durch seine industrielle Stärke gestärkt - mit Sektoren wie Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Pharmazeutika und Landwirtschaft an der Spitze. Frankreich ist einer der größten Agrarproduzenten der Welt und damit ein wichtiger Akteur in der globalen Lebensmittelversorgungskette. Außerdem können ausländische Investoren dank der industriellen Kapazitäten Frankreichs die vorhandene Infrastruktur und das Know-how in diesen Bereichen nutzen.


Die hohe Qualität der Arbeitskräfte ist ein weiterer entscheidender Faktor, der ausländische Investoren anlockt. Frankreich beherbergt einige der weltweit besten Universitäten und Wirtschaftshochschulen, die einen ständigen Nachschub an hochqualifizierten Fachkräften hervorbringen. Das Land hat auch eine lange Tradition in der Förderung von Talenten in Bereichen wie Ingenieurwesen, Technologie und Finanzen. Internationale Unternehmen profitieren von diesem großen Talentpool, während staatliche Maßnahmen wie Steuergutschriften für Mitarbeiterschulungen die Attraktivität von Investitionen in Frankreichs Arbeitskräfte weiter erhöhen.


Positionierung als Drehscheibe für Innovation


Frankreich steht an der Spitze der technologischen Innovation, insbesondere in den Bereichen Neugründungen, Forschung und Entwicklung. Die französische Regierung unterstützt die Innovation aktiv durch verschiedene Initiativen, wie z. B. La French Tech, die Start-ups fördert und innovative Unternehmen finanziell unterstützt. Dieses Programm hat maßgeblich dazu beigetragen, Frankreich zu einem der führenden Startup-Ökosysteme in Europa zu machen, insbesondere in den Bereichen Finanztechnologie, künstliche Intelligenz und grüne Technologien.


Neben French Tech stehen in- und ausländischen Unternehmen auch Innovationsanreize zur Verfügung. Der Crédit d'Impôt Recherche (CIR) ist eine Steuergutschrift für Forschung, die Unternehmen, die an FuE-Aktivitäten beteiligt sind, erhebliche Steuererleichterungen gewährt. Dieser Anreiz ist einer der großzügigsten in Europa und ermöglicht es Unternehmen, bis zu 30 % der F&E-Ausgaben geltend zu machen, was Frankreich zu einem attraktiven Standort für Unternehmen in High-Tech- und innovativen Sektoren macht.


Die Station F, der größte Startup-Campus der Welt in Paris, ist ein weiterer Beweis für Frankreichs Engagement bei der Förderung von Innovationen. Er dient als Drehscheibe für Tausende von Start-ups und hat große internationale Akteure wie Facebook und Microsoft angezogen. Diese Infrastruktur bietet Unternehmern Zugang zu einem lebendigen Ökosystem aus Investoren, Beschleunigern und Geschäftspartnern, das innovativen Unternehmen den Erfolg erleichtert.



Frankreich bietet eine Mischung aus wirtschaftlicher Stabilität, Zugang zu internationalen Märkten und einer soliden Innovationsförderung, die es zu einem erstklassigen Standort für Unternehmensgründungen macht. Für internationale Unternehmer bieten Frankreichs strategische Lage, seine Wettbewerbsvorteile und seine wirtschaftsfreundliche Politik eine Fülle von Möglichkeiten. Ganz gleich, ob Sie in den europäischen Markt eintreten oder Frankreichs Weltklasse-Talente und Innovationsressourcen nutzen möchten, die Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist ein strategischer Schritt mit langfristigen Vorteilen.

Arten von Unternehmen in Frankreich

Frankreich bietet eine Vielzahl von Unternehmensstrukturen, jede mit ihren eigenen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen, um den Bedürfnissen der verschiedenen Arten von Unternehmen gerecht zu werden. Ob Sie ein kleines Start-up, ein Freiberufler oder ein großes Unternehmen sind, die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens in Frankreich. Im Folgenden finden Sie die gängigsten Unternehmensformen in Frankreich:

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée SARL)

Die Société à Responsabilité Limitée (SARL) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste und am weitesten verbreitete Unternehmensform in Frankreich, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die SARL bietet eine beschränkte Haftung, was bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter vor den Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt ist.

Struktur und Merkmale:
  • Beschränkte Haftung: Die Aktionäre (oder "Gesellschafter") haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlagen auf das Stammkapital.
  • Stammkapital: Die SARL erfordert ein Mindestkapital von nur 1 €, obwohl die Unternehmen in der Praxis dazu neigen, mehr Kapital zuzuweisen, um ihre Geschäfte besser zu finanzieren und ein besseres Image gegenüber Investoren oder Kunden zu haben.
  • Verwaltung: Eine SARL wird von einem oder mehreren Gérants (Geschäftsführern) geleitet, die entweder Aktionäre oder externe Fachleute sein können.
  • Pflichten: Die SARL ist zur jährlichen Finanzberichterstattung verpflichtet und muss dem französischen Handelsgericht einen Jahresabschluss vorlegen. Außerdem muss sie regelmäßig Aktionärsversammlungen abhalten.
  • Flexibilität: Die Struktur einer SARL ist im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen relativ starr, da der Gesellschaftsvertrag gesetzlich streng geregelt ist. Dies kann manchmal eine Einschränkung für Unternehmen darstellen, die mehr Flexibilität bei der Verwaltung benötigen.
Vorteile:
  • Geeignet für Familienbetriebe oder kleine Unternehmen, bei denen die Kontrolle unter einer kleinen Anzahl von Aktionären aufgeteilt werden muss.
  • Die beschränkte Haftung bietet Schutz für das Privatvermögen der Gesellschafter.
  • Einfache und kostengünstige Einrichtung im Vergleich zu anderen Formen, insbesondere für KMU.

2. Vereinfachte Aktiengesellschaft (Société par Actions Simplifiée SAS)

Die Société par Actions Simplifiée (SAS) ist eine weitere sehr beliebte Gesellschaftsform in Frankreich, die aufgrund ihrer Flexibilität vor allem von Start-ups und Tech-Unternehmen bevorzugt wird. Sie ist eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmen, die mehr Freiheiten bei der Führung und dem Betrieb benötigen, als die SARL erlaubt.

Struktur und Merkmale:
  • Kein Mindestkapital erforderlich: Im Gegensatz zur SARL ist für eine SAS kein Mindestaktienkapital erforderlich, was Neugründungen mit begrenzten Anfangsmitteln mehr Flexibilität bietet.
  • Flexibilität in der Unternehmensführung: Die SAS bietet eine grössere Freiheit bei der Gestaltung der Statuten und ermöglicht es den Unternehmen, die Aufgaben der Geschäftsführung und die Beziehungen zu den Aktionären nach ihren spezifischen Bedürfnissen zu gestalten. Diese Flexibilität ist einer der Hauptgründe, warum schnell wachsende Unternehmen die SAS bevorzugen.
  • Option eines einzigen Anteilseigners: Eine SAS kann mit nur einem Anteilseigner gegründet werden (als SASU bezeichnet), was sie für Unternehmer interessant macht.
  • Präsident als Manager: Das Unternehmen muss mindestens einen Präsidenten (der auch Aktionär sein kann) haben, der für die Leitung des Unternehmens verantwortlich ist, aber es können je nach Bedarf weitere Führungskräfte ernannt werden.
Vorteile:
  • Hohe Flexibilität in Bezug auf Management und Governance, die eine individuelle Anpassung der Regeln für die Entscheidungsfindung, die Kapitalverteilung und die Beteiligung der Aktionäre ermöglicht.
  • Kein Mindeststammkapital, daher auch für Neugründungen und kleine Unternehmen zugänglich.
  • Attraktiv für Investoren: Die SAS-Struktur ist dank der Flexibilität bei der Gestaltung von Aktien und Stimmrechten für Risikokapital und externe Investoren attraktiver.
Benachteiligungen:
  • Kann aufgrund der Flexibilität der Satzung und des möglichen Bedarfs an Rechtsberatung teurer in der Gründung und Verwaltung sein.

3. Aktiengesellschaft ( Société Anonyme SA)

Die Société Anonyme (SA) wird in der Regel von größeren Unternehmen genutzt, insbesondere von solchen, die einen Börsengang erwägen oder umfangreiches Kapital aufnehmen wollen. Die SA wird häufig von Unternehmen mit vielen Anteilseignern genutzt und ist häufig für Unternehmen erforderlich, die eine Börsennotierung planen.

Struktur und Merkmale:
  • Mindestkapitalanforderung: Eine SA benötigt ein Mindestaktienkapital von 37.000 € (oder 225.000 €, wenn es sich um ein öffentliches Unternehmen handelt).
  • Vorstand: Die SA wird von einem Vorstand oder einem Aufsichtsrat geleitet, dem mindestens drei Aktionäre angehören müssen. Diese Gremien sind für wichtige strategische Entscheidungen zuständig.
  • Generalversammlung der Aktionäre: Das Unternehmen muss jährliche Versammlungen abhalten, auf denen die Aktionäre über wichtige Fragen abstimmen können.
  • Rechnungsprüfung: Große SA sind gesetzlich verpflichtet, einen Rechnungsprüfer zu bestellen, der die Rechnungslegung des Unternehmens prüft.
Vorteile:
  • Geeignet für große Unternehmen mit viel Kapital und einer großen Anzahl von Aktionären.
  • Ideal für Unternehmen, die Kapital von der Öffentlichkeit aufnehmen wollen oder einen Börsengang in Erwägung ziehen.
  • Beschränkte Haftung der Aktionäre.
Benachteiligungen:
  • Komplexer und teurer in der Einrichtung und Aufrechterhaltung aufgrund der strengen rechtlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und die Finanzberichterstattung.

4. Kleinstunternehmer (formerly Auto-Entrepreneur)

Die Regelung für Kleinstunternehmer ist für Freiberufler und kleine Unternehmen gedacht. Es handelt sich um eine vereinfachte Unternehmensstruktur, die es Einzelpersonen ermöglicht, kleine Unternehmen zu gründen, ohne dass komplizierte Gründungsverfahren erforderlich sind.

Struktur und Merkmale:
  • Umsatzschwellen: Der Status des Kleinstunternehmers unterliegt Umsatzgrenzen. Ab 2024 liegen die Umsatzgrenzen bei 77.700 € für Dienstleistungen und 188.700 € für den Verkauf von Waren.
  • Vereinfachtes Steuersystem: Kleinstunternehmer profitieren von vereinfachten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, die als Prozentsatz des Umsatzes berechnet werden. Dies macht das System für Kleinunternehmer attraktiv, die nicht die Komplexität anderer Strukturen benötigen.
Vorteile:
  • Einfachheit: Die Struktur ist sehr einfach einzurichten und zu verwalten, mit minimalem Papierkram und geringen Betriebskosten.
  • Steuervorteile: Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden vereinfacht und basieren auf dem tatsächlichen Umsatz.
Benachteiligungen:
  • Aufgrund der Umsatzgrenzen ist diese Struktur nur für sehr kleine Unternehmen geeignet. Wenn das Unternehmen wächst, ist ein Übergang zu einer komplexeren Struktur (z. B. SARL oder SAS) erforderlich.

5. Niederlassung vs. Tochtergesellschaft

Für ausländische Unternehmen, die auf dem französischen Markt Fuß fassen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: die Gründung einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft.

  • Niederlassung: Eine Niederlassung ist eine Erweiterung des Mutterunternehmens und wird nicht als eigenständige juristische Person betrachtet. Die Muttergesellschaft ist in vollem Umfang für die Aktivitäten der Zweigniederlassung verantwortlich, einschließlich der Schulden und rechtlichen Verbindlichkeiten.
  • Tochtergesellschaft: Eine Tochtergesellschaft hingegen ist eine unabhängige juristische Person, die nach französischem Recht tätig ist, sich aber im Besitz der ausländischen Muttergesellschaft befindet. Die Haftung der Muttergesellschaft ist auf den Betrag ihrer Investition in die Tochtergesellschaft beschränkt. Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist in Bezug auf den steuerlichen und rechtlichen Schutz oft vorteilhafter.
Vorteile eines Tochterunternehmens:
  • Separate juristische Person mit eigenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen nach französischem Recht, die die Muttergesellschaft vor finanziellen und rechtlichen Risiken schützt.
  • Größere Steuervorteile in einigen Fällen, da Tochtergesellschaften von Steuerabkommen und lokalen Anreizen profitieren können.
Vorteile einer Niederlassung:
  • Einfacher und schneller zu gründen, da keine Gründung als eigenständiges Unternehmen erforderlich ist.

Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Frankreich

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich erfordert eine Reihe von Formalitäten und Registrierungen, die allesamt sicherstellen sollen, dass das Unternehmen rechtlich anerkannt ist und den französischen Vorschriften entspricht. Dieser Prozess mag komplex erscheinen, aber mit einem klaren Verständnis der einzelnen Schritte lässt er sich effizient bewältigen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Phasen des Unternehmensgründungsverfahrens in Frankreich.

1. Auswahl eines Firmennamens

Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist die Auswahl eines einzigartigen Firmennamens. Der Name darf nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet werden, daher ist es wichtig, seine Verfügbarkeit zu prüfen, bevor Sie fortfahren. Unternehmer können die Verfügbarkeit eines Firmennamens über das Institut National de la Propriété Industrielle (INPI) prüfen. Das INPI verwaltet Marken und Patente in Frankreich und stellt sicher, dass keine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden.

  • Überprüfung des Warenzeichens: Wenn der Name, den Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben, auch als Marke dienen soll, ist es ratsam, ihn als Warenzeichen beim INPI zu registrieren. Dies gewährleistet den rechtlichen Schutz Ihrer Unternehmensidentität und verhindert, dass andere einen ähnlichen Namen verwenden.

Sobald der Name geklärt und verfügbar ist, kann er bei der Registrierung für das Unternehmen reserviert werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Name den französischen Namenskonventionen entspricht und keine irreführenden Angaben zu den Tätigkeiten des Unternehmens enthält.

2. Rechtliche Struktur und eingetragener Sitz

Als nächstes müssen Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheiden. Frankreich bietet mehrere Möglichkeiten, die jeweils für verschiedene Arten von Unternehmen geeignet sind:

  • Société à Responsabilité Limitée (SARL): Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich für kleine und mittlere Unternehmen eignet.
  • Société par Actions Simplifiée (SAS): Aufgrund ihrer Flexibilität oft für größere Unternehmen oder Start-ups gewählt.
  • Société Anonyme (SA): Wird in der Regel von großen Unternehmen genutzt, insbesondere von solchen, die Aktien an die Börse bringen wollen.

Nachdem Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, müssen Sie eine Adresse für den eingetragenen Firmensitz in Frankreich angeben, die so genannte "siège social". Dies ist die offizielle Adresse für den gesamten Schriftverkehr des Unternehmens. Wenn das Unternehmen noch keinen physischen Standort in Frankreich hat, entscheiden sich viele Unternehmen für Domizilierungsdienste, die eine offizielle Adresse bereitstellen, einschließlich virtueller Büros, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne dass ein fester Büroraum erforderlich ist.

3. Einreichung der erforderlichen Dokumente

Sobald der Name und die Struktur des Unternehmens feststehen, ist der nächste Schritt die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Eintragung. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:

  • Informationen zu den Aktionären: Vollständige Namen, Adressen und Verteilung der Aktien.
  • Informationen zum Direktor: Angaben zu den Direktoren, einschließlich Name, Nationalität und Funktion.
  • Adresse des eingetragenen Firmensitzes: Nachweis der eingetragenen Adresse des Unternehmens in Frankreich.
  • Satzung: In der Satzung werden die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die Führungsstruktur sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aktionäre und Geschäftsführer festgelegt. Die Satzung muss sorgfältig ausgearbeitet werden, da sie die Arbeitsweise des Unternehmens regelt.
  • Kapitaleinzahlungsbescheinigung: Nachweis, dass das Aktienkapital des Unternehmens auf ein französisches Bankkonto eingezahlt worden ist.

Diese Unterlagen werden dann beim Centre de Formalités des Entreprises (CFE) eingereicht, der zentralen Anlaufstelle für die Eintragung von Unternehmen in Frankreich.

4. Registrierung beim Centre de Formalités des Entreprises (CFE)

Die CFE ist für die Entgegennahme aller für die Registrierung eines Unternehmens erforderlichen Unterlagen zuständig. Sie fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen staatlichen Stellen, darunter Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger und statistische Ämter.

Zu den Schritten der Registrierung gehören:

  • Einreichung von Dokumenten: Alle erforderlichen Dokumente müssen bei der CFE eingereicht werden, einschließlich der Satzung, des Nachweises des eingetragenen Sitzes und der Kapitaleinlage.
  • Eintragung beim RCS (Registre du Commerce et des Sociétés): Dies ist das Handelsregister, in dem das Unternehmen offiziell eingetragen wird. Nach der Eintragung wird das Unternehmen in Frankreich rechtlich anerkannt.

Die CFE kümmert sich um die Einreichung von Dokumenten bei allen zuständigen Behörden und stellt sicher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften einhält.

5. Beantragung einer SIRET-Nummer

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen seine SIRET- und SIREN-Nummern. Diese eindeutigen Identifikationsnummern sind für die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Frankreich unerlässlich.

  • SIREN: Eine 9-stellige Nummer, die jedem Unternehmen zur Identifizierung zugeteilt wird.
  • SIRET: Eine 14-stellige Nummer, die das SIREN und zusätzliche Informationen zur Identifizierung jeder Niederlassung oder Zweigstelle des Unternehmens enthält.

Diese Nummern sind entscheidend für die Rechnungsstellung, Steuererklärungen und andere geschäftliche Aktivitäten. Sie dienen der offiziellen Identifizierung des Unternehmens in allen rechtlichen und kommerziellen Zusammenhängen.

6. Verzögerungen bei der Gründung von Unternehmen

Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist im Allgemeinen effizient, wobei die typische Registrierungsdauer zwischen 5 und 15 Werktagen liegt, je nach Komplexität der Unternehmensstruktur und der Genauigkeit der eingereichten Dokumente. Unternehmen können ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald das Unternehmen eingetragen ist, vorausgesetzt, alle erforderlichen Unterlagen sind vorhanden.

7. Kleinstunternehmers (früher Auto-Entrepreneur)

Für Freiberufler und kleine Unternehmen bietet der Status des Kleinstunternehmers (früher bekannt als Auto-Entrepreneur) eine vereinfachte Struktur mit minimalen Registrierungs- und Meldeanforderungen. Dieser Status ist ideal für Personen, die in kleinem Umfang tätig sein wollen, z. B. Berater oder Kunsthandwerker.

  • Steuerliche Vorteile: Kleinstunternehmer profitieren von einer vereinfachten Steuererklärung und geringeren Sozialabgaben. Sie werden auf einen Prozentsatz ihres Umsatzes besteuert, wobei die Sätze je nach Art der Tätigkeit variieren.
  • Umsatzschwellen: Im Jahr 2024 liegen die Schwellenwerte für Kleinstunternehmer bei 188.700 € für den Verkauf von Waren und 77.700 € für Dienstleistungen.

Diese Struktur bietet Flexibilität, aber die Unternehmen müssen die Umsatzgrenzen einhalten, um diesen Status zu behalten.

8. Zweigstelle vs. Tochtergesellschaft

Ausländische Unternehmen, die nach Frankreich expandieren wollen, haben die Wahl zwischen der Eröffnung einer Niederlassung oder der Gründung einer völlig unabhängigen Tochtergesellschaft. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile:

  • Zweigstelle: Eine Zweigstelle ist eine Erweiterung des Mutterunternehmens und wird nicht als eigenständige juristische Person betrachtet. Sie ist vollständig in das Mutterunternehmen integriert, und die Muttergesellschaft trägt die rechtliche und steuerliche Verantwortung für ihre Aktivitäten. Zweigstellen sind oft einfacher und schneller zu gründen, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Allerdings bieten sie in der Regel weniger Schutz vor rechtlichen Risiken, da das Mutterunternehmen direkt haftbar ist.
  • Tochtergesellschaft: Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die entweder vollständig oder mehrheitlich im Besitz des Mutterunternehmens ist. Sie haftet selbst für ihre Verbindlichkeiten, was bedeutet, dass das Mutterunternehmen nicht automatisch für ihre Schulden oder rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich ist. Tochtergesellschaften bieten in der Regel einen besseren Schutz vor Haftungsrisiken, sind jedoch komplexer und kostspieliger zu gründen und zu verwalten.

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich umfasst mehrere Schritte, die jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Anforderungen effizient durchgeführt werden können. Von der Wahl des Firmennamens bis hin zur Registrierung bei der CFE ist jedes Detail wichtig, um sicherzustellen, dass das Unternehmen rechtskonform und betriebsbereit ist.

Besteuerung von Unternehmen in Frankreich

Bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist es von entscheidender Bedeutung, die Steuerstruktur des Landes zu kennen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Steuern, die für Unternehmen gelten, darunter Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Sozialabgaben und andere unternehmensbezogene Steuern sowie Steueranreize zur Förderung von Innovationen.

1. Körperschaftssteuer (Impôt sur les Sociétés)

Ab 2024 wird der Standard-Körperschaftssteuersatz in Frankreich für alle Unternehmen auf 25 % festgesetzt. Dieser Satz gilt für die Gewinne von Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder multinationale Unternehmen handelt. Kleine Unternehmen kommen in den Genuss eines ermäßigten Körperschaftssteuersatzes von 15 % auf die ersten 42.500 EUR des steuerpflichtigen Einkommens, sofern ihr Umsatz unter 10 Mio. EUR liegt und sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden oder in Innovationen investieren, können außerdem verschiedene Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, auf die wir später in diesem Abschnitt eingehen.

2. Mehrwertsteuer (VAT)

Die Mehrwertsteuer in Frankreich ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz liegt bei 20 %, wobei für bestimmte Waren und Dienstleistungen ermäßigte Sätze gelten:

  • 10% MEHRWERTSTEUER: Wird auf Artikel wie Restaurants, Transport und nicht wesentliche Dienstleistungen angewandt.
  • 5,5% MEHRWERTSTEUER: Wird auf Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Wasserversorgung, Bücher und bestimmte umweltfreundliche Produkte erhoben.
  • 2,1 % Mehrwertsteuer: Dieser niedrigste Satz gilt für bestimmte Produkte wie verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Sozialversicherung übernommen werden.

Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 85.800 € (für den Verkauf von Waren) oder 34.400 € (für Dienstleistungen) müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Sobald sie registriert sind, müssen sie die Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe erheben und regelmäßig Erklärungen an die französischen Steuerbehörden übermitteln.

3. Sozialabgaben (Charges Sociales)

Die Arbeitgeber in Frankreich müssen Beiträge zur Sozialversicherung leisten, die Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und andere Leistungen für Arbeitnehmer abdeckt. Diese Beiträge, die als Sozialabgaben bezeichnet werden, stellen eine der größten Belastungen für die Arbeitgeber dar und liegen zwischen 40 % und 50 % des Bruttolohns der Arbeitnehmer. Die Beiträge decken verschiedene Aspekte ab:

  • Krankenversicherung: Die Arbeitgeber tragen zu Frankreichs allgemeinem Gesundheitssystem bei.
  • Rentenbeiträge: Sie finanzieren die Altersversorgung der Arbeitnehmer.
  • Arbeitslosenversicherung: Ein obligatorischer Beitrag zur nationalen Arbeitslosenkasse.

Auch die Arbeitnehmer tragen einen kleineren Prozentsatz ihres Bruttolohns zu diesen Sozialprogrammen bei, aber der Großteil der Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

4. Andere Steuern

Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, müssen unter Umständen mehrere zusätzliche Steuern entrichten:

  • CFE (Cotisation Foncière des Entreprises): Eine lokale Steuer, die auf dem Mietwert der Unternehmensimmobilie basiert. Sie gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Gewinnhöhe.
  • CVAE (Cotisation sur la Valeur Ajoutée des Entreprises): Diese Steuer läuft schrittweise aus und wird bis 2027 vollständig abgeschafft werden. Im Jahr 2024 werden Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500.000 € einen reduzierten CVAE-Satz von 0,28 % ihrer Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage zahlen.
  • CET (Contribution Economique Territoriale): Diese lokale Gewerbesteuer besteht aus dem CFE und der CVAE. Das Auslaufen der CVAE bedeutet, dass die CET-Belastung in den kommenden Jahren sinken wird.

5. Steuerliche Anreize

Frankreich bietet mehrere steuerliche Anreize zur Förderung von Unternehmensinnovationen und -investitionen, unter anderem:

  • Crédit d'Impôt Recherche (CIR): Eine Steuergutschrift für Forschung, die es Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind, ermöglicht, bis zu 30 % der qualifizierten F&E-Ausgaben abzuziehen. Dieser Anreiz ist einer der großzügigsten in Europa und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen noch nicht profitabel ist.
  • Crédit d'Impôt Innovation (CII): Eine zusätzliche Steuergutschrift für KMU, die innovativ sind und neue Produkte entwickeln. Diese Gutschrift kann bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für Produktdesign und Prototyping abdecken.


Die Navigation durch das französische Steuersystem kann komplex sein, aber es bietet auch viele Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Steuerlast durch Gutschriften, Abzüge und Befreiungen zu verringern. Zu verstehen, wie diese Vorteile genutzt werden können, ist entscheidend für die Maximierung der Rentabilität. Mit der richtigen Beratung können Unternehmen nicht nur ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch die zahlreichen Anreize, die Frankreich zur Förderung von Innovation und Wachstum bietet, in vollem Umfang nutzen.

Zuständigkeiten des Direktors in Frankreich

In Frankreich haben Direktoren eine ganze Reihe von gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, die im französischen Handelsgesetzbuch geregelt sind. Diese Pflichten zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Geschäftsführer im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und anderer Interessengruppen handeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Risiken im Zusammenhang mit der Rolle von Direktoren in französischen Unternehmen beschrieben.

1. Rechtliche Pflichten

Direktoren von Unternehmen in Frankreich, ob sie nun Geschäftsführer(gérant in einer SARL) oder Präsident einer SAS sind, sind an bestimmte gesetzliche Pflichten gebunden, um das Unternehmen in Übereinstimmung mit dem französischen Recht zu führen. Dazu gehören:

  • Pflicht zur Loyalität: Die Direktoren müssen im besten Interesse des Unternehmens handeln. Von ihnen wird erwartet, dass sie Interessenkonflikte vermeiden und ihre Position nicht zur persönlichen Bereicherung nutzen oder in einer Weise handeln, die dem Unternehmen oder seinen Aktionären schaden würde.
  • Sorgfaltspflicht: Die Geschäftsführer müssen die Angelegenheiten des Unternehmens mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit führen. Das bedeutet, dass sie auf der Grundlage genauer finanzieller und betrieblicher Informationen fundierte Entscheidungen treffen und die potenziellen Risiken und Vorteile für das Unternehmen berücksichtigen müssen.
  • Einhaltung der Gesetze: Die Direktoren müssen sicherstellen, dass das Unternehmen die französischen Gesetze einhält, einschließlich der Unternehmensführung, der Steuervorschriften und der Arbeitsgesetze. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen bei den Behörden einreicht (z. B. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse usw.) und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
  • Schutz des Unternehmensvermögens: Die Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, das Vermögen des Unternehmens zu schützen und sicherzustellen, dass es für rechtmäßige Geschäftszwecke verwendet wird. Dazu gehört auch, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt und betrügerische Aktivitäten vermieden werden.

2. Persönliche Haftung

Obwohl Geschäftsführer in französischen Unternehmen nur beschränkt haften, d. h. ihr persönliches Vermögen ist im Allgemeinen geschützt, können sie unter bestimmten Umständen persönlich für die Handlungen oder Versäumnisse des Unternehmens haftbar gemacht werden. Diese Haftung kann unter den folgenden Bedingungen eintreten:

  • Missmanagement: Wenn sich Geschäftsführer eines schweren Missmanagements schuldig machen, das zu finanziellen Verlusten für das Unternehmen oder seine Aktionäre führt, können sie persönlich haftbar gemacht werden. Dies könnte leichtfertige Finanzentscheidungen, das Versäumnis, Steuern zu zahlen, oder die Vernachlässigung der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen betreffen.
  • Betrügerisches Verhalten: Direktoren, die in betrügerische Handlungen verwickelt sind (z. B. absichtliche Irreführung von Aktionären oder Gläubigern), können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Betrügerische Direktoren können mit Geldstrafen, dem Ausschluss vom Amt des Direktors oder in extremen Fällen sogar mit Haftstrafen belegt werden.
  • Insolvenz: Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, können die Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn festgestellt wird, dass ihr Handeln zur Insolvenz beigetragen hat. Sie können auch haftbar gemacht werden, wenn sie den Handel fortsetzen, obwohl sie wissen, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (so genannter unrechtmäßiger Handel).

3. Ernennung und Rücktritt von Verwaltungsratsmitgliedern

Ernennung der Direktoren

Das Verfahren zur Ernennung von Geschäftsführern hängt von der Art des Unternehmens ab:

  • Bei einer SARL wird der Geschäftsführer ( gérant ) in der Regel von den Gesellschaftern auf einer Hauptversammlung ernannt, und seine Aufgaben sind in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
  • In einer SAS wird der Präsident nach den in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Verfahren ernannt. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Direktoren festzulegen.

Nach der Ernennung muss das Unternehmen dem Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés, RCS) den neuen Geschäftsführer mitteilen, woraufhin die Ernennung in einem Amtsblatt veröffentlicht wird.

Rücktritt von Direktoren

Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. Der Rücktritt muss jedoch nach den in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Zusätzlich:

  • Der Rücktritt muss dem Handelsministerium innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden des Direktors mitgeteilt werden.
  • In Fällen, in denen der Rücktritt den Betrieb des Unternehmens gefährden könnte, muss der Direktor möglicherweise eine Kündigungsfrist einhalten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Auch nach seinem Rücktritt kann ein Vorstandsmitglied noch für Handlungen haftbar gemacht werden, die es während seiner Amtszeit vorgenommen hat, insbesondere wenn Ansprüche oder Verbindlichkeiten aufgrund von Missmanagement oder Fahrlässigkeit während seiner Amtszeit entstehen.

4. Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Direktoren, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, können mit verschiedenen Sanktionen belegt werden, unter anderem:

  • Disqualifizierung: Direktoren können von der Leitung eines Unternehmens ausgeschlossen werden, wenn sie ein Fehlverhalten begehen, z. B. wenn sie ihre Pflichten verletzen oder die Anforderungen der Corporate Governance nicht erfüllen. Ein disqualifizierter Direktor kann bis zu 15 Jahre lang nicht als Direktor oder Manager eines Unternehmens tätig sein.
  • Geldstrafen und Bußgelder: Geschäftsführer können mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie den gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens nicht nachkommen, z. B. bei der Vorlage von Jahresabschlüssen oder der Zahlung von Steuern.
  • Strafrechtliche Sanktionen: In Fällen von Betrug, Veruntreuung oder schwerwiegenden Rechtsverstößen können Geschäftsführer strafrechtlich belangt werden, was zu Haftstrafen oder hohen Geldstrafen führen kann.


Die Rolle eines Direktors in Frankreich ist mit erheblichen Verantwortlichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Geschäftsführer müssen im besten Interesse des Unternehmens handeln, alle einschlägigen Gesetze einhalten und das Vermögen des Unternehmens schützen. Während die beschränkte Haftung Geschäftsführer im Allgemeinen vor persönlichen Verlusten schützt, kann die Nichterfüllung dieser Pflichten zu persönlicher Haftung, Geldbußen oder sogar strafrechtlichen Sanktionen führen. Ein klares Verständnis dieser Pflichten sowie fachkundige rechtliche und buchhalterische Unterstützung können den Geschäftsführern helfen, diese Herausforderungen wirksam zu meistern.

Beschäftigung und Humanressourcen in Frankreich

Bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist einer der wichtigsten Aspekte das Beschäftigungssystem, das durch ein solides Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmerrechte geregelt ist. Die Kenntnis der Arten von Arbeitsverträgen, der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Einstellungsverfahren für internationale Talente ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und ein erfolgreiches Personalmanagement.

1. Arbeitsverträge in Frankreich

In Frankreich gibt es mehrere Arten von Arbeitsverträgen, die von Unternehmen verwendet werden können, und die jeweils spezifische rechtliche Anforderungen erfüllen. Die gebräuchlichsten Verträge sind:

  • Contrat à Durée Indéterminée (CDI): Der CDI ist der Standard und die sicherste Form der Beschäftigung in Frankreich. Er ist unbefristet und bietet den Arbeitnehmern eine langfristige Arbeitsplatzsicherheit. Arbeitgeber müssen bei der Beendigung einer CDI strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Angabe legitimer Gründe (z. B. wirtschaftlicher Stellenabbau oder berufliches Fehlverhalten) und die Einhaltung von Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten.
  • Contrat à Durée Déterminée (CDD): Der CDD ist ein befristeter Vertrag, der für vorübergehende Stellen verwendet wird. Er muss durch besondere Umstände gerechtfertigt sein, z. B. die Vertretung eines beurlaubten Mitarbeiters oder die Bewältigung eines vorübergehenden Anstiegs der Arbeitsbelastung. Die Höchstdauer einer CDD beträgt 18 Monate, danach kann sie nur einmal verlängert werden. CDDs haben ein bestimmtes Anfangs- und Enddatum. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrags weiterbeschäftigen, wird er häufig in eine CDI umgewandelt.
  • Zeitarbeitsverträge (Contrat de Travail Temporaire): Diese auch als Zeitarbeitsverträge bezeichneten Verträge werden für kurzfristigen Beschäftigungsbedarf eingesetzt, häufig über eine Agentur. Zeitarbeitsverträge werden in der Regel zur Besetzung von saisonalen oder dringenden Stellen eingesetzt. Arbeitnehmer mit solchen Verträgen haben die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer, einschließlich Zugang zu Gesundheitsleistungen und bezahltem Urlaub.

Alle Arbeitsverträge in Frankreich müssen wichtige Informationen enthalten, z. B. die Stellenbezeichnung, das Gehalt, die Arbeitszeit und die Vertragsdauer (bei CDDs und Zeitverträgen). Darüber hinaus sollten die Verträge in französischer Sprache abgefasst sein, und bei Unstimmigkeiten mit Fremdsprachen sollte die französische Fassung herangezogen werden.

2. Arbeitsrecht in Frankreich

Das französische Arbeitsrecht ist eines der schützendsten in Europa, mit umfangreichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerrechte. Hier sind einige wichtige Aspekte:

  • 35-Stunden-Woche: Die gesetzliche Wochenarbeitszeit in Frankreich beträgt 35 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Jede Arbeit, die über 35 Stunden hinausgeht, gilt als Überstunde, und die Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche Bezahlung oder Ausgleichsruhezeiten. Während die 35-Stunden-Woche die Norm ist, gibt es in bestimmten Branchen Flexibilitätsvereinbarungen, die es den Unternehmen ermöglichen, die Arbeitszeit je nach Branche oder Arbeitnehmervereinbarung anzupassen.
  • Mindestlohn (SMIC): Der Mindestlohn (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance - SMIC) wird jährlich aktualisiert. Ab 2024 wird der SMIC für Vollzeitbeschäftigte auf 11,52 € pro Stunde festgesetzt, was bei einer Standard-35-Stunden-Woche etwa 1.747 € pro Monat entspricht. Damit ist ein grundlegender Einkommensschutz für alle Arbeitnehmer in Frankreich gewährleistet.
  • Gesetzlicher Urlaub: Arbeitnehmer in Frankreich haben Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, unabhängig von der Vertragsart. Außerdem haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub dauert in der Regel 16 Wochen, und der Vaterschaftsurlaub wurde vor kurzem auf 28 Tage verlängert, so dass Väter mehr Zeit für die Betreuung ihrer Neugeborenen nehmen können. Das französische Recht sieht auch einen Krankheitsurlaub vor, der in der Regel zu einem reduzierten Satz über das Sozialversicherungssystem bezahlt wird.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Arbeitgeber in Frankreich müssen erhebliche Sozialversicherungsbeiträge leisten, mit denen das Gesundheitssystem, die Renten, die Arbeitslosenunterstützung und die Familienzulagen finanziert werden. Diese Beiträge können sich auf etwa 40-45 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers belaufen, ein Faktor, den die Arbeitgeber bei der Einstellung von Personal berücksichtigen müssen.

3. Anwerbung von internationalen Talenten

Frankreichs Programme Talent Passport und EU Blue Card erleichtern Unternehmen die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte von außerhalb der Europäischen Union. Diese Visasysteme sind speziell darauf ausgerichtet, Fachkräfte in Branchen wie Technologie, Ingenieurwesen und Forschung anzuziehen.

  • Talent Passport: Dieses Visum ist für qualifizierte Fachkräfte, Forscher und Unternehmer gedacht, die in Frankreich arbeiten möchten. Es wird für bis zu vier Jahre erteilt und erlaubt dem Visuminhaber, seine unmittelbaren Familienangehörigen mitzubringen. Der Talent Pass ist ideal für leitende Angestellte, Künstler, Forscher und Tech-Unternehmer.
  • Blaue Karte EU: Dies ist eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger mit hohen Qualifikationen und einem Arbeitsvertrag in Frankreich. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss und ein Stellenangebot mit einem Gehalt, das mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Frankreich entspricht. Die Blaue Karte EU wird für ein bis vier Jahre ausgestellt und bietet Mobilität in der gesamten EU, was sie zu einer attraktiven Option für ausländische Fachkräfte macht.

Zusätzlich zu diesen Visa gibt es weitere Arbeitsgenehmigungen für kurzfristige Einsätze oder Saisonarbeit. StMatthew Global unterstützt Unternehmen bei der Navigation durch die komplexen Einwanderungsprozesse und bei der Erlangung der erforderlichen Arbeitserlaubnis für ihre internationalen Mitarbeiter, um eine reibungslose Einarbeitung und die Einhaltung der französischen Einwanderungsgesetze zu gewährleisten.


Um sich in der französischen Arbeitswelt zurechtzufinden, muss man die Vertragsarten, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und die Möglichkeiten zur Anwerbung internationaler Talente kennen. Durch die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze und die Inanspruchnahme der verfügbaren Visaprogramme können Unternehmen erfolgreich eine vielfältige und produktive Belegschaft einstellen und verwalten. StMatthew Global bietet umfassende Unterstützung bei der Verwaltung von HR-Verantwortlichkeiten, von der Erstellung rechtskonformer Arbeitsverträge bis hin zur Sicherstellung von Arbeitsgenehmigungen für internationale Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Vorteile und Herausforderungen bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich bringt zahlreiche Vorteile mit sich, stellt aber auch eine Reihe von Herausforderungen dar. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorteile und Herausforderungen einer Geschäftstätigkeit in Frankreich und darüber, wie eine Partnerschaft mit StMatthew Global Ihnen helfen kann, mögliche Hindernisse zu überwinden.

Vorteile

1. Zugang zu einem großen Verbrauchermarkt

Frankreich ist die zweitgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union und bietet Unternehmen Zugang zu einem Binnenmarkt mit über 67 Millionen Menschen. Dies bietet eine starke Verbraucherbasis für Produkte und Dienstleistungen. Als Mitglied der EU profitieren in Frankreich ansässige Unternehmen außerdem vom Zugang zum europäischen Binnenmarkt, der es ihnen ermöglicht, ohne Zollschranken oder Zölle in allen 27 Mitgliedsländern frei zu handeln. Dieser Zugang ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die im Import/Export oder im internationalen Handel tätig sind.

2. Starke Infrastruktur

Frankreich verfügt über eine Infrastruktur von Weltklasse und ist damit ideal für Unternehmen, die in den Bereichen Logistik, Transport und globale Lieferketten tätig sind. Das Land verfügt über hervorragende Verkehrsnetze, darunter Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnsysteme, ein ausgedehntes Straßennetz und eine Vielzahl internationaler Flughäfen, von denen Paris-Charles de Gaulle einer der verkehrsreichsten in Europa ist. Frankreichs starke digitale Infrastruktur ist ebenfalls ein Vorteil und unterstützt Unternehmen in den Bereichen Technologie, E-Commerce und datengesteuerte Industrien.

3. Staatliche Unterstützung für Innovation

Frankreich hat sich zu einem Zentrum für Start-ups und Innovation entwickelt. Die Regierung fördert aktiv Unternehmertum und Innovation durch verschiedene Anreize, wie den Crédit d'Impôt Recherche (CIR), der großzügige Steuererleichterungen für F&E-Ausgaben bietet. Darüber hinaus fördert die Initiative French Tech Neugründungen im Technologiebereich und bietet ihnen Netzwerk-, Finanz- und regulatorische Unterstützung. Das Engagement Frankreichs für Innovation zeigt sich auch darin, dass es zu den Ländern mit den meisten Risikokapitalfinanzierungen in Europa gehört, insbesondere für Start-ups im Technologiebereich.

4. Zugang zum EU-Markt

Als wichtiges Mitglied der Europäischen Union haben Unternehmen in Frankreich Zugang zum größten Handelsblock der Welt. Dadurch können Unternehmen nicht nur problemlos in ganz Europa expandieren, sondern haben auch Zugang zu EU-Förderprogrammen, insbesondere für Projekte in den Bereichen Forschung, Nachhaltigkeit und technologische Innovation. Mit einer Niederlassung in Frankreich können Unternehmen von diesen Möglichkeiten profitieren und mit Partnern auf dem ganzen Kontinent zusammenarbeiten.

Herausforderungen

1. Komplexität der Verwaltungsabläufe

Eine der größten Herausforderungen bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist die bürokratische Komplexität. Der Prozess der Unternehmensgründung kann mehrere Schritte umfassen, darunter die Registrierung bei verschiedenen staatlichen Stellen, die Einreichung von Unterlagen beim Centre de Formalités des Entreprises (CFE) und die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften. Für ausländische Unternehmer, die mit dem französischen Rechts- und Verwaltungssystem nicht vertraut sind, kann dies entmutigend sein.

Wenn Sie mit StMatthew Global zusammenarbeiten, können Sie sich den Stress ersparen, der mit der Bewältigung dieser komplexen Aufgaben verbunden ist. Unser Expertenteam kümmert sich um alle administrativen Formalitäten und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an den französischen Vorschriften entspricht. Wir verwalten den Prozess effizient und helfen Ihnen bei den komplizierten Schritten, die für die Gründung Ihres Unternehmens erforderlich sind.

2. Hohe Sozialversicherungskosten

Frankreich ist bekannt für sein umfassendes Sozialversicherungssystem, das Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosenunterstützung umfasst. Dieses System bietet zwar einen bedeutenden Schutz für die Arbeitnehmer, führt aber auch zu hohen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, die zwischen 40 und 50 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers betragen können. Diese hohen Kosten können vor allem für kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eine Belastung darstellen.

StMatthew Global unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer Lohn- und Sozialversicherungsstrategien, um die Kosten zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um diese Verpflichtungen effizienter zu verwalten und so in einem Hochkostenumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben.

3. Stark regulierter Arbeitsmarkt

Frankreichs Arbeitsrecht ist bekannt dafür, dass es stark reguliert und arbeitnehmerfreundlich ist. Die 35-Stunden-Woche, der großzügige bezahlte Urlaub und der strenge Arbeitnehmerschutz machen Frankreich zu einem attraktiven Arbeitsort, können aber auch Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringen. Die Einstellung, Verwaltung und Beendigung von Mitarbeitern in Frankreich erfordert eine sorgfältige Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen, was zeitaufwändig und rechtlich komplex sein kann.

StMatthew Global unterstützt Sie mit seinem Fachwissen beim strategischen Personalmanagement. Wir führen Sie durch die Feinheiten des französischen Arbeitsrechts, einschließlich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten und Arbeitnehmerrechten, und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens agiert und gleichzeitig Ihre Personalmanagementpraktiken optimiert.


Die Vorteile einer Unternehmensgründung in Frankreich - wie der Zugang zu einem großen Markt, die staatliche Unterstützung für Innovationen und eine starke Infrastruktur - sind zwar beträchtlich, aber die Herausforderungen, die sich aus der Komplexität der Verwaltung, den hohen Sozialversicherungskosten und dem regulierten Arbeitsmarkt ergeben, können den Prozess erschweren. Durch die Zusammenarbeit mit StMatthew Global können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung der Vorschriften, das Personalmanagement und die administrativen Formalitäten kümmern. Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen sorgen für einen reibungslosen und erfolgreichen Geschäftsaufbau in Frankreich und ermöglichen es Ihnen, die vielen Chancen, die das Land bietet, zu nutzen.

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