Freiwillige Auflösung einer britischen Gesellschaft
Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente für die rechtliche Abwicklung Ihres Unternehmens.
Wenn Sie nicht über die nötigen Informationen verfügen, um das untenstehende Formular auszufüllen, lassen Sie die Felder einfach leer und geben Sie uns die Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.
Was ist eine Unternehmensauflösung?
Die Auflösung oder "Löschung" Ihres Unternehmens bedeutet, dass es aus dem offiziellen Register des Companies House gestrichen wird. Wenn Sie beschließen, Ihr Unternehmen aufzulösen, haben Sie bestimmte rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Unser Dienst für die Auflösung von Unternehmen im Vereinigten Königreich unterstützt Sie bei der Vorbereitung des erforderlichen Auflösungsformulars und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Warum sollten Sie sich für unseren Auflösungsdienst entscheiden?
Wir sind bestrebt, den Prozess der Schließung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einfach, mühelos und effizient zu gestalten. Wir wissen, dass die Auflösung eines Unternehmens eine Herausforderung sein kann. Deshalb steht Ihnen unser Expertenteam bei jedem Schritt zur Seite.
Wie es funktioniert:
Lösen Sie Ihr Unternehmen ganz einfach online auf, indem Sie diese Schritte befolgen:
- Geben Sie Ihre Bestellung auf.
- Wir erledigen alle für die Auflösung Ihres Unternehmens erforderlichen Formalitäten.
- Sie erhalten eine E-Mail von Companies House (innerhalb von 3-4 Arbeitstagen für den Standard Service oder 24 Stunden für den Express Service, ausgenommen Wochenenden und Feiertage).
- Nach Erhalt der E-Mail:
- Klicken Sie auf den Link, um sich bei einem Companies House-Konto anzumelden (oder zu registrieren).
- Geben Sie Ihre Unternehmensnummer und Ihren Authentifizierungscode ein (die Sie in Ihrem Konto finden).
- Folgen Sie der Aufforderung "Unterschreiben Sie den Antrag", indem Sie das Kästchen "Erklärung" ankreuzen und auf die grüne Schaltfläche "Antrag unterschreiben" klicken.
- Nach Fertigstellung senden wir die Dokumente an Sie und alle anderen Direktoren zur Unterschrift.
- Nachdem wir die unterschriebenen Dokumente zurückerhalten haben, reichen wir sie in Ihrem Namen beim Companies House ein.
- Companies House wird Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags informieren.
Ein Unternehmen ist nur dann berechtigt, einen Antrag auf Auflösung zu stellen, wenn:
- Sie hat in den letzten drei Monaten keine Handelstätigkeit ausgeübt
- Sie hat ihren Firmennamen in den letzten drei Monaten nicht geändert.
- Sie ist nicht in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt
- Sie hat kein Eigentum oder Vermögen gegen Wert übertragen
Der Begriff "Unternehmensauflösung" ist die offizielle Bezeichnung, die vom Companies House für die Schließung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung verwendet wird, obwohl sie manchmal auch als "Unternehmensschließung", "Auslöschung" oder "Abwicklung" bezeichnet wird.
Normalerweise dauert das Verfahren beim Companies House zur offiziellen Auflösung einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung etwa 2 bis 3 Monate.
Companies House wird Sie direkt benachrichtigen, sobald der Auflösungsantrag eingegangen ist, und erneut, wenn das Unternehmen offiziell aufgelöst wurde. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel etwa 2 bis 3 Monate, je nach Arbeitsbelastung und je nachdem, ob vor der Schließung des Unternehmens noch Untersuchungen erforderlich sind.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Antrag auf Auflösung eines Unternehmens abgelehnt wird. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch genommen haben, werden wir Sie in einem solchen Fall informieren und den Grund dafür erläutern. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind doppelte Einreichungen, eine Änderung des Firmennamens innerhalb der letzten drei Monate oder die Beteiligung des Unternehmens an einem Gerichtsverfahren.
Während dieses Zeitraums und unmittelbar nach Eingang des Auflösungsantrags beim Companies House müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen, wie etwa eine Bestätigungserklärung oder einen Jahresabschluss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das HMRC nicht automatisch über die Auflösung informiert wird. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit Ihrem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu setzen, da Sie möglicherweise noch Ihre letzte Steuererklärung einreichen müssen.
Auch nach der Auflösung einer Gesellschaft kann diese (innerhalb von zwanzig Jahren nach der Auflösung) von den Gerichten wiederhergestellt werden, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen.