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Service für die Ernennung oder den Rücktritt von Verwaltungsratsmitgliedern

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Wenn Sie nicht über die nötigen Informationen verfügen, um das untenstehende Formular auszufüllen, lassen Sie die Felder einfach leer und geben Sie uns die Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.

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Diese Kombination existiert nicht.

Ernennung oder Rücktritt eines Direktors für Ihr britisches Unternehmen

Bei der Gründung Ihres Unternehmens können Sie mit Hilfe unseres unkomplizierten Online-Dienstes problemlos einen neuen Geschäftsführer ernennen oder den Rücktritt eines bestehenden Geschäftsführers abwickeln. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie und gewährleisten die Einhaltung des britischen Gesellschaftsrechts und der Vorschriften des Companies House.

Was ist in unserem Service enthalten ?

  • Vorbereitung der Ernennungs- oder Rücktrittsdokumente.
  • Protokoll der Vorstandssitzung, um die Ernennung oder den Rücktritt zu formalisieren, wie es das Gesetz vorschreibt.
  • Einreichung der entsprechenden Formulare beim Companies House (AP01 für Ernennungen, TM01 für Rücktritte).

Wie es funktioniert:

  1. Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche "Jetzt anmelden". 2.
  2. Füllen Sie die geforderten Angaben aus, oder senden Sie die Angaben später.
  3. Sie erhalten eine E-Mail mit einem sicheren Link, über den Sie Ihre Identität überprüfen und die persönlichen Daten des Direktors ausfüllen können.

Wir werden die erforderlichen Unterlagen elektronisch beim Companies House einreichen und Ihnen die fertigen Unterlagen innerhalb von drei Arbeitstagen zusenden.

Warum sollten Sie unseren Dienst wählen?

  • Das Fachwissen im britischen Gesellschaftsrecht gewährleistet, dass alle rechtlichen Formalitäten ordnungsgemäß abgewickelt werden.
  • Wir erledigen den gesamten Papierkram und sorgen für die Einhaltung der Vorschriften des Companies House.
  • Stressfreies Management von Direktorwechseln ohne den üblichen Verwaltungsaufwand.

Voraussetzungen für die Ernennung zum Direktor eines britischen Unternehmens: Um als Direktor ernannt zu werden, muss eine Person:

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen kein nicht entlasteter Konkursschuldner sein.
  • Sie dürfen nach britischem Recht nicht disqualifiziert werden.

Nicht in Großbritannien ansässige Personen

Ja, nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen können zu Direktoren ernannt werden, sofern sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Rücktritt eines Direktors

Wenn ein Direktor zurücktritt, können wir bei der formellen Rücktrittserklärung behilflich sein. Ob aus Altersgründen, aus gesundheitlichen Gründen oder aus Zeitgründen, der Rücktritt muss dem Companies House innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden. Wir sorgen dafür, dass die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen

Im Rahmen unserer Dienstleistungen können wir gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) einen Identitäts- und Adressnachweis verlangen.