Preise für Firmengründungen in Thailand
Thailändische Firmengründung
Baht 35000
970 € *- Suche nach Firmennamen und Reservierung von Firmennamen
- Entwurf eines Memorandum of Association (MOA)
- Einreichung des MOA beim thailändischen Handelsministerium
- Sammlung von beglaubigter eidesstattlicher Erklärung der Gesellschaft, Zertifikat, Liste der Aktionäre, Satzung der Gesellschaft, allgemeine Ziele der Gesellschaft.
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei der thailändischen Steuerbehörde (Revenue Department of Thailand)
- Gebühr für Transport, Beglaubigung und Versand
- Dokumente für die Eröffnung eines Firmenkontos (BAHT & USD)
- Meet & Assist-Service bei der Bank
- Options :
- Bei unseren Projektträgern werden wir den Nachweis der Mittel erbringen. (Verzögerung +10 Tage) : Baht 8.000
- Express ( Vorratsgesellschaft / Unternehmen in 48 Stunden fertig. Sie können am 3. Tag ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnen). : Baht 60.000
- Mehrwertsteuerregistrierung & Virtuelles Büro 1 Jahr : Baht 54.100
Shelf Thai Company Incorporation with VAT Registration & Virtual Office 1 Y
Baht 149100
4116 € *- Suche nach Firmennamen und Reservierung von Firmennamen
- Entwurf eines Memorandum of Association (MOA)
- Einreichung des MOA beim thailändischen Handelsministerium
- Einholung von beglaubigter eidesstattlicher Erklärung, Zertifikat, Aktionärsliste und Satzung der Gesellschaft.
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei der thailändischen Steuerbehörde (Revenue Department of Thailand)
- Shelf Company / Unternehmen bereit in 48 Stunden. Sie können das Bankkonto des Unternehmens an Tag 3 eröffnen.
- VAT Approved Virtual Office & Call Answering für 1 Jahr
- Flexi Desk, Beschilderung und Mietvertrag
- Genehmigungsschreiben des Grundstückseigentümers zur Verwendung der Adresse für die Mehrwertsteuerregistrierung
- Registrierung des Unternehmens für die Mehrwertsteuer beim thailändischen Finanzamt
- Einholung der MwSt.-Registrierungsbescheinigung
- Gebühr für Transport, Beglaubigung und Versand
- Dokumente für die Eröffnung eines Firmenkontos (Baht & USD)
- Meet & Assist-Service bei der Bank
BOI Preparation
von Baht90000
2480 € *- Analyse der Anspruchsberechtigung
- Erstellung des detaillierten Geschäftsplans
- Übersetzung von Dokumenten
- Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Dokumente
- Weiterverfolgung des Antrags
- Unterstützung nach der Zulassung
Vorbereitung und Beantragung der Arbeitsgenehmigung
Baht 23000
635 € *- Vorbereitung und Beantragung der Arbeitsgenehmigung
Vorbereitung und Beantragung von Nicht-Einwanderungsvisa "B"
von Baht 30000
830 € *- Vorbereitung und Beantragung von Nicht-Einwanderungsvisa "B"
Die häufigste Rechtsform in Thailand ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Company), die in ihrer Struktur der Limited Liability Company (LLC) in den Vereinigten Staaten ähnelt. Eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens zwei Aktionäre haben und von mindestens einem Direktor geleitet werden.
Traditionell schreibt das thailändische Recht vor, dass 51 % der Unternehmensanteile von thailändischen Staatsangehörigen gehalten werden müssen, während die restlichen 49 % von Ausländern oder im Ausland registrierten Unternehmen gehalten werden. Jüngste Gesetzesänderungen erlauben es Ausländern nun jedoch, unter bestimmten Bedingungen bis zu 75 % der Anteile zu besitzen. Diese erhöhte ausländische Beteiligung ist in Sektoren erlaubt, die nicht durch das Gesetz über ausländische Unternehmen eingeschränkt sind, und wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. die Genehmigung der zuständigen Behörden oder die Erfüllung von Mindestkapitalanforderungen.
Trotz dieser Beschränkungen ist es gängige Praxis, dass Ausländer mit thailändischen Partnern zusammenarbeiten oder professionelle Nominees einsetzen, die in ihrem Namen Aktien halten. Durch sorgfältig geplante Unternehmensstrukturen (bei denen wir Ihnen behilflich sein können), können Ausländer immer noch die Kontrolle über das Unternehmen behalten und die Bankkonten des Unternehmens verwalten.
Eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine rechtlich unabhängige Einheit nach thailändischem Recht, die Schutz vor unbegrenzter Haftung bietet. Anders als in einigen anderen Ländern sind in Thailand nur der/die Direktor(en) befugt, im Namen der Gesellschaft zu unterschreiben, und die einzelnen Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Anteile.
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchten, bei der die Mehrheit der Anteile von Ausländern gehalten wird (nach den neuen Vorschriften bis zu 75 %), haben Sie mehrere Möglichkeiten, bei denen wir Sie unterstützen können:
- Nutzung der neuen Vorschriften, die 75 % ausländisches Eigentum erlauben: Gründen Sie ein Unternehmen in einem Wirtschaftszweig, in dem nach den aktualisierten Gesetzen eine erhöhte ausländische Beteiligung zulässig ist, und stellen Sie sicher, dass alle spezifischen Anforderungen erfüllt werden.
- Erlangung einer ausländischen Geschäftslizenz: Beantragen Sie eine ausländische Geschäftslizenz (FBL), um ein Unternehmen zu betreiben, das sonst durch das Gesetz über ausländische Unternehmen eingeschränkt ist.
- Förderung durch das Board of Investment (BOI): Beantragen Sie eine Förderung durch das thailändische Investitionsamt, das die Genehmigung für bis zu 100 % ausländisches Eigentum zusammen mit anderen Investitionsanreizen erteilen kann.
- Registrierung durch den Vertrag von Amity (nur für U.S.-Bürger): Wenn Sie US-Bürger sind, können Sie sich im Rahmen des thailändisch-amerikanischen Freundschaftsvertrags registrieren lassen, der in bestimmten Sektoren ausländisches Mehrheitseigentum zulässt.
Die Gründung eines Unternehmens in Thailand setzt voraus, dass man sich über die Kapitalanforderungen im Klaren ist, insbesondere was ausländische Eigentümer und die Möglichkeit, ausländische Staatsangehörige zu beschäftigen, betrifft. Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Überblick über die geltenden Vorschriften:
1. Eingetragenes Mindestkapital
- Thailändisch geführte Unternehmen:
- Für Unternehmen, die sich vollständig in thailändischem Besitz befinden, gibt es keine offiziellen Mindestkapitalanforderungen.
- Unternehmen in ausländischem Besitz:
- Nach dem Foreign Business Act (FBA) muss ein Unternehmen, das sich in ausländischem Besitz befindet, über ein eingetragenes Mindestkapital von 2 Millionen Thai Baht verfügen.
- Diese Anforderung gilt auch dann, wenn die Geschäftstätigkeiten nicht durch das FBA eingeschränkt sind.
- Wenn das Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die Ausländern vorbehalten sind, und nicht über eine Lizenz für ausländische Unternehmen oder eine Förderung durch das Board of Investment (BOI) verfügt, erhöht sich das eingetragene Mindestkapital auf 3 Millionen Baht, die vollständig eingezahlt werden müssen.
2. Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger und Arbeitsgenehmigungen
- Mindestkapital pro Arbeitsgenehmigung:
- Um eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer zu erhalten, muss das Unternehmen über ein Stammkapital von mindestens 2 Millionen Baht pro ausländischem Arbeitnehmer verfügen.
- Beispiel: Für zwei ausländische Arbeitnehmer benötigt das Unternehmen ein Stammkapital von 4 Millionen Baht.
- Außerdem muss das Unternehmen in der Regel vier thailändische Staatsangehörige pro ausländischer Arbeitserlaubnis beschäftigen.
- Ausnahmen: Für vom BOI geförderte Unternehmen kann das Verhältnis zwischen thailändischen und ausländischen Beschäftigten gelockert werden.
- Um eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer zu erhalten, muss das Unternehmen über ein Stammkapital von mindestens 2 Millionen Baht pro ausländischem Arbeitnehmer verfügen.
3. Eingezahltes Kapital
- Erste Zahlung:
- Mindestens 25 % des Stammkapitals müssen zum Zeitpunkt der Eintragung des Unternehmens eingezahlt sein.
- Die verbleibenden 75 % müssen gemäß der Satzung des Unternehmens gezahlt werden, werden aber im Allgemeinen innerhalb von drei Jahren erwartet.
- Inanspruchnahme:
- Das eingezahlte Kapital kann als Betriebskapital verwendet werden, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu unterstützen.
4. Unternehmen, die Immobilien halten
- Verordnungen über das Eigentumsrecht:
- Der Besitz von Grundstücken in Thailand ist für ausländische natürliche und juristische Personen eingeschränkt.
- Die Gründung eines Unternehmens, das ausschließlich dem Besitz von Immobilien dient, erfordert eine sorgfältige rechtliche Strukturierung, um den thailändischen Gesetzen zu entsprechen.
- Warnung: Die Verwendung eines thailändischen Unternehmens als Nominee zur Umgehung ausländischer Eigentumsbeschränkungen ist illegal und kann zu schweren Strafen führen.
- Kapitalbedarf:
- Für Unternehmen, die zum Besitz von Immobilien gegründet werden, beträgt das empfohlene Mindeststammkapital 1 Million Baht.
- Hinweis: Dieser Betrag berechtigt das Unternehmen nicht dazu, ausländische Arbeitsgenehmigungen zu sponsern.
5. Vom Board of Investment (BOI) geförderte Unternehmen
- Anreize und Kapitalanforderungen:
- Vom BOI geförderte Unternehmen können zu 100 % in ausländischem Besitz sein und verschiedene Anreize, einschließlich Steuerbefreiungen, in Anspruch nehmen.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel 1 Million Baht, ohne Grundstück und Betriebskapital.
- Für BOI-Unternehmen gelten möglicherweise andere Kapital- und Personalanforderungen, insbesondere für ausländische Mitarbeiter.
6. Besondere Erwägungen
- Freundschaftsvertrag (U.S.-Bürger):
- Gemäß dem amerikanisch-thailändischen Freundschaftsvertrag können amerikanische Staatsbürger eine Mehrheitsbeteiligung an einem thailändischen Unternehmen halten.
- Das Mindeststammkapital für Gesellschaften nach dem Vertrag von Amity beträgt in der Regel 3 Millionen Baht.
- Neue Vorschriften, die mehr ausländisches Eigentum zulassen:
- Jüngste Gesetzesänderungen erlauben Ausländern den Besitz von bis zu 75 % der Aktien eines thailändischen Unternehmens in bestimmten nicht beschränkten Sektoren.
- Die Genehmigung der zuständigen Behörden und die Einhaltung bestimmter Bedingungen sind erforderlich.
7. Praktische Schritte und Anforderungen an das Bankkonto
- Kapitaleinlage:
- Das erforderliche eingezahlte Kapital muss nicht vor der Eintragung des Unternehmens auf ein Bankkonto eingezahlt werden.
- Nach der Eintragung muss das eingezahlte Kapital auf das Bankkonto des Unternehmens eingezahlt werden.
- Documentation:
- Ein Nachweis über die Kapitalzahlung kann von den Behörden verlangt werden, insbesondere bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder eines Visums.
8. Recommendations
- Konsultation mit Fachleuten:
- Aufgrund der Komplexität und der häufigen Aktualisierungen des thailändischen Gesellschaftsrechts ist es ratsam, sich von Rechts- und Buchhaltungsexperten beraten zu lassen.
- Die richtige Beratung gewährleistet die Einhaltung aller Vorschriften und die optimale Strukturierung Ihres Unternehmens.
- Einhaltung der Vorschriften und Transparenz:
- Führen Sie klare Aufzeichnungen über alle Kapitalbeiträge und stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Conclusion
Während für Unternehmen in thailändischem Besitz kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, müssen Unternehmen in ausländischem Besitz bestimmte Kapitalanforderungen erfüllen, um in Thailand legal arbeiten und ausländische Staatsangehörige beschäftigen zu können. Im Allgemeinen wird für Unternehmen in ausländischem Besitz ein Mindestkapital von 2 Millionen Baht empfohlen, insbesondere wenn Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für den reibungslosen Betrieb und den Erfolg Ihres Unternehmens in Thailand.
* Bitte beachten Sie, dass der Preis in Euro auf der Grundlage des Wechselkurses am Tag der Anfrage in Rechnung gestellt wird. Der in Euro angegebene Betrag ist ein Schätzwert. Es ist auch möglich, in USD oder GBP zu fakturieren.