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Die Struktur einer Offshore-Gesellschaft

Was ist eine Offshore-Gesellschaft?​

Jeder, der mit dem Begriff "Unternehmen" oder "Gesellschaft" vertraut ist, wird verstehen, dass es sich um eine juristische Person handelt - im Wesentlichen um eine neue, eigenständige "juristische Person", die durch Eintragung geschaffen wird. Der Zweck der Gründung einer solchen Einheit besteht darin, dieser neuen Körperschaft bestimmte Vermögenswerte oder Zuständigkeiten zuzuweisen, die dann unabhängig und mit eigenen Rechten und Pflichten bestehen.

Eine Gesellschaft wird oft als juristische Person oder Körperschaft bezeichnet. Genau wie eine natürliche Person kann sie Vermögenswerte besitzen, Verträge abschließen, Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Ein Unternehmen kann "geboren" werden (durch Eintragung) und kann "sterben" (durch Auflösung oder Liquidation).

Jedes Unternehmen besteht aus vielen Komponenten, von denen jede eine bestimmte Funktion erfüllt. Dies führt uns zu dem Konzept einer "Offshore-Gesellschaft". Wie unterscheidet sie sich von einer "normalen" Gesellschaft? Strukturell gibt es keinen großen Unterschied! Eine Offshore-Gesellschaft ist im Wesentlichen die gleiche Art von Unternehmen, aber sie ist außerhalb des Heimatlandes ihrer Eigentümer registriert.

Was bedeutet "Offshore"?

Der Begriff "offshore" bezieht sich einfach auf etwas, das sich außerhalb des eigenen Landes befindet. Für einen Amerikaner könnte "offshore" zum Beispiel Kanada, Russland oder die Britischen Jungferninseln (BVI) bedeuten. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff "Offshore" jedoch zu einer Bezeichnung für Unternehmen entwickelt, die nicht nur außerhalb des Heimatlandes ihres Eigentümers gegründet werden, sondern auch in Ländern, die bestimmte Vorteile bieten. Zu diesen Vorteilen können Steuervorteile, geringere Melde- und Buchführungspflichten, einfache Gründungsverfahren und ein verbesserter Datenschutz gehören.

Wenn man von einer "Offshore-Gesellschaft" spricht, meint man in den meisten Fällen eine Gesellschaft, die leicht einzutragen und kostengünstig zu unterhalten ist und die einen erheblichen Schutz der Privatsphäre genießt. In Bezug auf die Struktur behält eine Offshore-Gesellschaft jedoch die gleichen Komponenten wie jede "normale" Gesellschaft.

Besonderheiten von Offshore-Gesellschaften in wichtigen Gerichtsbarkeiten

Hier sind einige der spezifischen Merkmale von Offshore-Gesellschaften in drei beliebten Gerichtsbarkeiten:

Britische Jungferninseln (BVI)

  • Besteuerung: BVI-Unternehmen genießen ein steuerneutrales Umfeld, d.h. sie unterliegen nicht der lokalen Körperschaftssteuer auf im Ausland erwirtschaftete Einkünfte.
  • Vertraulichkeit: Die BVI bieten ein hohes Maß an Vertraulichkeit, da die Namen der Aktionäre und Direktoren nicht veröffentlicht werden.
  • Einfache Gründung: BVI Business Companies sind einfach und schnell zu gründen, was die Gerichtsbarkeit zu einer der beliebtesten für Offshore-Gründungen macht.

Seychellen

  • Steuerfreie Regelung: Internationale Geschäftsgesellschaften (IBCs) auf den Seychellen sind von lokalen Steuern befreit, solange sie Geschäfte außerhalb der Seychellen tätigen.
  • Datenschutz: Wie die BVI halten die Seychellen strikte Vertraulichkeit aufrecht, da es keine öffentlichen Aufzeichnungen über Firmenbesitz gibt.
  • Vermögensschutz: Die Seychellen sind für ihre strengen Gesetze zum Schutz von Vermögenswerten bekannt, was sie zu einer beliebten Jurisdiktion für Holdinggesellschaften und andere Investitionsvehikel macht.

Gibraltar

  • Niedrige Körperschaftssteuer: Gibraltar bietet einen niedrigen Körperschaftssteuersatz von 10 % für Einkommen, das innerhalb des Territoriums erzielt wird.
  • EU-Zugang für Finanzdienstleistungen: Obwohl Gibraltar ein britisches Überseegebiet ist, hat es einen einzigartigen Zugang zu bestimmten EU-Finanzmärkten, was es zu einem strategischen Standort für Unternehmen macht, die im grenzüberschreitenden Handel tätig sind.
  • Rechtliche Stabilität: Gibraltar lehnt sich an das englische Common Law an und bietet einen soliden und vertrauten Rechtsrahmen für Unternehmen.

Praktische Implikationen

Auch wenn Offshore-Gesellschaften viele Vorteile bieten, müssen sie dennoch die Anti-Missbrauchsgesetze des Landes einhalten, in dem ihr wirtschaftlicher Eigentümer ansässig ist oder Geschäfte tätigt. In vielen Ländern wurden strengere Vorschriften eingeführt, um Steuerhinterziehung oder Missbrauch von Offshore-Gesellschaften zu verhindern. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, vor der Gründung einer Offshore-Gesellschaft professionellen Steuerrat einzuholen.

Eingetragener Vertreter und Adresse

Alle wichtigen Offshore-Länder, wie die British Virgin Islands (BVI), die Seychellen und Gibraltar, schreiben vor, dass Offshore-Gesellschaften - auch bekannt als International Business Companies (IBCs) oder nicht ansässige Unternehmen - eine registrierte Adresse im Land haben müssen. Diese Adresse dient oft als offizielle Kontaktstelle zwischen dem Unternehmen und der Regierung. Dabei kann es sich entweder um ein Postfach oder eine vollständige Straßenadresse handeln, wobei die meisten Gerichtsbarkeiten aus praktischen Gründen im Zusammenhang mit der Unternehmensverwaltung und der Einhaltung von Vorschriften Letztere bevorzugen.

Anforderungen an den eingetragenen Vertreter

Zusätzlich zu einer registrierten Adresse verlangen Offshore-Jurisdiktionen auch, dass Unternehmen einen registrierten Vertreter innerhalb des Landes unterhalten. Dieser Agent arbeitet in der Regel von der registrierten Adresse aus und ist lizenziert, eine Reihe von Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich der Unternehmensgründung, der Einhaltung von Gesetzen und der Verwaltung. Der Registered Agent dient als Vermittler zwischen dem Unternehmen und den lokalen Regierungsbehörden und stellt sicher, dass die Offshore-Gesellschaft alle relevanten Vorschriften einhält.

Der Registered Agent ist ein professioneller Dienstleister, in der Regel ein Unternehmen, das über die erforderlichen Qualifikationen, die Infrastruktur und die behördliche Genehmigung für die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen verfügt. Der Name und die Adresse des Registered Agent sind beim örtlichen Handelsregister öffentlich hinterlegt, so dass die juristische Adresse des Unternehmens und seines Vertreters leicht überprüft werden können.

Wesentliche Anforderungen der Rechtsprechung

Britische Jungferninseln (BVI)

Gemäß dem BVI Business Companies Act 2004 müssen alle Unternehmen - egal ob Offshore- oder Onshore-Unternehmen - einen eingetragenen Vertreter mit Sitz auf den BVI haben. Dieser Vertreter ist für die Pflege der registrierten Adresse des Unternehmens und die Erleichterung der Kommunikation mit der Regierung verantwortlich. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zwischen den Anforderungen für Onshore- und Offshore-Gesellschaften.

Seychellen

Auf den Seychellen müssen IBCs einen eingetragenen Vertreter und eine eingetragene Adresse innerhalb des Landes haben. Der Vertreter, in der Regel ein lizenzierter Dienstleister, kümmert sich um die rechtlichen und administrativen Verpflichtungen der Gesellschaft und stellt die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicher. Ähnlich wie auf den BVI müssen der Name und die Adresse des Registered Agent beim Registrar of Companies hinterlegt werden, und diese Informationen sind öffentlich zugänglich.

Gibraltar

Gibraltar schreibt außerdem vor, dass alle Unternehmen, ob Offshore- oder Inlandsunternehmen, einen eingetragenen Vertreter und eine eingetragene Adresse haben müssen. Der Registered Agent muss eine zugelassene Stelle sein, die in der Lage ist, die Unternehmensgründung und die Einhaltung der Vorschriften zu verwalten. Wie in den anderen Gerichtsbarkeiten werden die Angaben des Registered Agent an das Gesellschaftsregister übermittelt und sind öffentlich zugänglich.

Zweck des eingetragenen Vertreters und Anschrift

Der Hauptzweck eines eingetragenen Vertreters und einer Adresse ist es, eine lokale Kontaktstelle für die Regierung zu haben, die sicherstellt, dass die Offshore-Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Gerichtsbarkeit bleibt. Darüber hinaus ermöglicht es Dritten, auf grundlegende Unternehmensinformationen zuzugreifen, wie z.B. die juristische Adresse und die Identität des eingetragenen Vertreters, was die Transparenz und Verantwortlichkeit erhöht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unabhängig von der Offshore-Jurisdiktion - ob es sich um die BVI, die Seychellen oder Gibraltar handelt - das Vorhandensein eines eingetragenen Vertreters und einer Adresse eine gesetzliche Anforderung ist, die darauf abzielt, die Einhaltung der lokalen Gesetze zu gewährleisten, die Kommunikation zu erleichtern und die Transparenz für Unternehmen sicherzustellen, die in diesen internationalen Geschäftszentren tätig sind.

Gesellschaftsvertrag und Satzung in Offshore-Gesellschaften

Um ein Unternehmen formell zu gründen, muss eine Reihe von rechtlichen Dokumenten, der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, beim Handelsregister eingereicht werden. Diese Dokumente dienen als Grundlage des Unternehmens und legen den rechtlichen Rahmen und die Betriebsstruktur fest. Der Inhalt und die Details dieser Dokumente können je nach den rechtlichen Anforderungen der Offshore-Jurisdiktion, den Praktiken des Gesellschaftsgründungsagenten und den spezifischen Bedürfnissen des Kunden variieren.

Der Gesellschaftsvertrag legt in der Regel den Namen, die eingetragene Adresse und die Ziele des Unternehmens fest. Er kann auch das genehmigte Aktienkapital des Unternehmens und die ersten Aktionäre festlegen. Die Satzung hingegen regelt die interne Funktionsweise des Unternehmens, wie z. B. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Direktoren, die Rechte der Aktionäre, die Abstimmungsverfahren und die Richtlinien für Versammlungen.

Die Gründungsurkunde und die Satzung werden oft von einem Zeichner oder Gründer unterzeichnet, typischerweise vom eingetragenen Vertreter, der im Namen des Kunden handelt. Der eingetragene Vertreter ist lizenziert, den Gründungsprozess abzuwickeln, was dem Kunden erspart, in die Offshore-Gerichtsbarkeit zu reisen, um die Gründungsdokumente zu unterzeichnen. Diese Methode ist in den wichtigsten Offshore-Ländern üblich.

Schlüsselkomponenten der Offshore-Gesellschaftsgründung

  • Form und Art des Unternehmens: Die Dokumente beschreiben die rechtliche Struktur, z. B. ob das Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Rechtsform ist.
  • Eingetragene Adresse und Vertreter: Offshore-Gesellschaften müssen eine lokale Adresse und einen eingetragenen Vertreter innerhalb der Gerichtsbarkeit haben.
  • Aktienkapital und Aktienarten: In der Gründungsurkunde werden das genehmigte Aktienkapital des Unternehmens und die Art der ausgegebenen Aktien sowie die mit jeder Aktienklasse verbundenen Rechte aufgeführt.
  • Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte: Die Satzung enthält Regeln für die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten sowie für ihre Aufgaben und Zuständigkeiten.
  • Versammlungen und Beschlüsse: Es werden Richtlinien für die Durchführung von Aktionärsversammlungen, die erforderliche Beschlussfähigkeit und das Verfahren für die Beschlussfassung festgelegt.

Offshore-Rechtsprechungsspezifische Praktiken

Während das Verfahren in den meisten Offshore-Ländern ähnlich ist, können die spezifischen Anforderungen und Praktiken in den verschiedenen Regionen leicht variieren.

Britische Jungferninseln (BVI)

  • Auf den BVI müssen die Gründungsurkunde und die Satzung über einen lizenzierten Registered Agent eingereicht werden. Selbst wenn die tatsächlichen Eigentümer die Dokumente unterzeichnen, werden nur Einreichungen über einen Registered Agent vom Registerführer akzeptiert. Der Erstzeichner zeichnet in der Regel die Mindestanzahl von Aktien und kann sie später auf die tatsächlichen Aktionäre übertragen.

Seychellen

  • Auf den Seychellen spielt der Registered Agent eine ähnliche Rolle bei der Gründung der Gesellschaft. Internationale Handelsgesellschaften (IBCs) auf den Seychellen profitieren von vereinfachten Anforderungen bezüglich der Anzahl der Aktionäre und Vorstände, was eine größere Flexibilität ermöglicht. Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung müssen die Angaben zu den Aktionären nicht öffentlich machen, was die Privatsphäre verbessert.

Gibraltar

  • Der Gründungsprozess in Gibraltar stützt sich ebenfalls auf die Dienste eines registrierten Vertreters, obwohl die Gerichtsbarkeit die Möglichkeit bietet, einen detaillierteren Gesellschaftsvertrag und eine Satzung zu entwerfen, die den spezifischen Geschäftsanforderungen entsprechen. Gibraltar erfordert einen lokalen eingetragenen Firmensitz, aber Unternehmen genießen einen gut etablierten rechtlichen Rahmen, der auf dem englischen Common Law basiert.

Die Rolle des eingetragenen Vertreters

In all diesen Rechtsordnungen dient der Registered Agent als Hauptansprechpartner für die lokalen Behörden und kümmert sich um die Einreichung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung der Gesellschaft. Dieser Bevollmächtigte gewährleistet die Einhaltung der lokalen Gesetze und erleichtert den Gründungsprozess, ohne dass der wirtschaftliche Eigentümer physisch in dem Land anwesend sein muss. Sobald das Unternehmen gegründet ist, hilft der Registered Agent auch bei der laufenden Einhaltung der Vorschriften, z. B. bei der Erneuerung der Eintragung des Unternehmens und bei der Pflege der rechtlichen Unterlagen.

Aktionärsstruktur

Zunächst zeichnet der Zeichner (häufig der eingetragene Vertreter oder ein verbundenes Unternehmen) zum Zeitpunkt der Gründung die erforderlichen Mindestanteile. Nach der Eintragung können die Aktien an die endgültigen wirtschaftlichen Eigentümer übertragen werden oder vom Zeichner als nominierter Aktionär gehalten werden, je nach den Präferenzen des Kunden. Diese Flexibilität ist in vielen Offshore-Ländern üblich und bietet den tatsächlichen Eigentümern Privatsphäre.

Was sind die ersten Beschlüsse für eine Offshore-Gesellschaft?

Die ersten Beschlüsse einer Offshore-Gesellschaft sind wichtige interne Dokumente, die wichtige Entscheidungen, die nach der Gründung der Gesellschaft getroffen werden, umreißen. Diese Beschlüsse werden in der Regel vom Zeichner oder dem eingetragenen Vertreter vorbereitet und helfen dabei, die anfängliche Struktur und Führung des Unternehmens zu definieren. Diese Beschlüsse decken verschiedene wesentliche Aspekte ab, wie z. B. den Namen des Unternehmens, die eingetragene Adresse, die Registrierungsnummer und die wichtigsten Ernennungen, wie z. B. die der Direktoren, der Aktionäre und manchmal auch anderer Führungskräfte.

Schlüsselkomponenten der ersten Entschließungen

  1. Ernennung von Direktoren und Aktionären: Die ersten Beschlüsse bestätigen, wer zu Direktoren ernannt wurde und welche natürlichen oder juristischen Personen Aktien erhalten haben. Auch die Anzahl der Aktien und die Eigentumsstruktur des Unternehmens sind hier aufgeführt.
  2. Eingetragener Vertreter: Der Eingetragene Vertreter ist ein wesentlicher Bestandteil der Gründung einer Offshore-Gesellschaft, und die ersten Beschlüsse legen formell fest, wer diese Rolle innehat. Der Registered Agent ist dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft mit den Gesetzen der Gerichtsbarkeit konform bleibt.
  3. Zusätzliche Ernennungen: Je nach Struktur des Unternehmens und Gerichtsbarkeit können die ersten Beschlüsse auch die Ernennung eines Sekretärs, Buchhalters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsberaters beinhalten. In einigen Fällen können sie auch Ermächtigungen zur Eröffnung von Bankkonten und zur Ernennung von Zeichnungsberechtigten enthalten.

Ablage und Datenschutzaspekte

Die Einreichung von First Resolutions ist je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich. An vielen Offshore-Standorten, darunter die Britischen Jungferninseln (BVI), die Seychellen und Gibraltar, werden die ersten Beschlüsse in der Regel nicht bei einem öffentlichen Registerbeamten hinterlegt. Dies gewährleistet ein gewisses Maß an Vertraulichkeit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:

  • BVI: Während die ersten Beschlüsse selbst nicht öffentlich eingereicht werden, muss das Register der Direktoren innerhalb von 21 Tagen nach der Ernennung des ersten Direktors beim Registerführer eingereicht werden. Diese Informationen sind über das Online-Register der BVI öffentlich zugänglich. Das Register der Anteilseigner kann auch hinterlegt werden, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer dies wünschen, es ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Seychellen: Wie die BVI, sind die internationalen Handelsgesellschaften (IBCs) der Seychellen nicht verpflichtet, die ersten Beschlüsse öffentlich einzureichen. Allerdings muss das Register der Direktoren des Unternehmens geführt werden, und bestimmte Offenlegungen können je nach den Aktivitäten des Unternehmens erforderlich sein.
  • Gibraltar: In Gibraltar werden die ersten Beschlüsse zwar geheim gehalten, aber es besteht die Verpflichtung, die Aufzeichnungen über die Aktionäre und Direktoren beim Registrar of Companies auf dem neuesten Stand zu halten. Gibraltar bietet einen verbesserten Schutz der Privatsphäre, aber bestimmte Unternehmensinformationen können je nach Art des Unternehmens zugänglich sein.

Laufende Entschließungen und strukturelle Änderungen

Wenn das Unternehmen seine Tätigkeit aufnimmt, können weitere Beschlüsse erforderlich sein, um strukturelle Änderungen zu dokumentieren, wie z. B. die Ernennung neuer Direktoren, die Ausgabe zusätzlicher Aktien oder die Änderung des eingetragenen Sitzes. Diese Änderungen müssen in der Regel von den Geschäftsführern oder Aktionären gemäß dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung des Unternehmens genehmigt werden.

In den meisten Offshore-Jurisdiktionen müssen alle Beschlüsse - unabhängig davon, ob es sich um strukturelle Änderungen oder routinemäßige Unternehmensentscheidungen handelt - beim Registered Agent hinterlegt werden. Wenn der Registered Agent nicht in den Beschlussfassungsprozess involviert ist, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, diese Dokumente dem Agenten zur ordnungsgemäßen Einreichung vorzulegen.

Einhaltung der Vorschriften und Führung von Aufzeichnungen

Unabhängig von der Gerichtsbarkeit ist es für eine Offshore-Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, genaue und aktuelle Aufzeichnungen über alle Beschlüsse zu führen, unabhängig davon, ob sie Teil der ursprünglichen Gründung sind oder sich auf zukünftige strukturelle Änderungen beziehen. Diese Dokumente müssen im Falle einer Prüfung oder einer gerichtlichen Untersuchung zugänglich sein, und sie bilden einen Kernbestandteil der Compliance-Verpflichtungen des Unternehmens.

Direktoren und leitende Angestellte in Offshore-Gesellschaften

In einer Offshore-Gesellschaft ist der Geschäftsführer in der Regel für die laufende Verwaltung und den Betrieb des Unternehmens verantwortlich. Die Direktoren werden zunächst entweder vom ersten Zeichner (oft der Gründungsaktionär) oder vom eingetragenen Vertreter während des Gründungsprozesses ernannt. Danach werden sie in der Regel von den Aktionären oder in einigen Fällen vom bestehenden Vorstand gewählt, je nachdem, was die Satzung des Unternehmens zulässt.

Die Amtszeit eines Direktors in einer Offshore-Gesellschaft kann entweder für eine offene Amtszeit sein - wobei der Direktor "bis ein Nachfolger gewählt und qualifiziert ist" - oder für eine feste Amtszeit, wie in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Offshore-Jurisdiktionen verlangen in der Regel, dass ein Unternehmen mindestens einen Direktor hat, obwohl Unternehmen mehrere ernennen können, falls gewünscht.

Offshore-Gerichtsbarkeiten und Unternehmensleiter

In vielen Offshore-Jurisdiktionen wie den British Virgin Islands (BVI), den Seychellen und Gibraltar ist es zulässig, entweder eine natürliche oder eine juristische Person als Direktor zu ernennen. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, ihre Unternehmensführung so zu strukturieren, dass sie ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.

Britische Jungferninseln (BVI)

Auf den BVI müssen Unternehmen mindestens einen Direktor haben, der entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. Ein Unternehmensdirektor kann eine Firma von professionellen Geschäftsmanagern sein, die sich um die regulären Geschäfte des Unternehmens kümmern. Dies kann für Kontinuität und professionelle Aufsicht sorgen, kann aber auch die Struktur des Unternehmens komplizierter machen. Das BVI-Gesellschaftsgesetz von 2004 enthält auch eine Bestimmung zur Ernennung eines "Ersatzdirektors" für Unternehmen mit einem einzigen Direktor. Dieser Ersatzdirektor kann einspringen, wenn der alleinige Direktor verstirbt, um die Kontinuität der Geschäftsführung zu gewährleisten.

Seychellen

Seychelles International Business Companies (IBCs) benötigen ebenfalls mindestens einen Vorstand, der ebenfalls entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. Der Einsatz von Unternehmensvorständen ist üblich, insbesondere wenn die Wahrung der Privatsphäre der wirtschaftlichen Eigentümer eine Priorität ist. Unternehmensvorstände bieten auch einen gewissen Schutz vor Problemen wie dem Rücktritt oder der Nichtverfügbarkeit eines einzelnen Vorstandsmitglieds, da das Unternehmen selbst unter der Unternehmensleitung stabil bleibt.

Gibraltar

In Gibraltar muss ein Unternehmen mindestens einen Geschäftsführer haben, bei dem es sich um eine Privatperson oder eine juristische Person handeln kann. Als Gerichtsbarkeit, die sich an das englische Common Law hält, bietet Gibraltar einen stabilen Rechtsrahmen für Unternehmen. Unternehmensleiter werden häufig in komplexen internationalen Strukturen ernannt, was für Kontinuität und professionelles Management sorgt und gleichzeitig die Notwendigkeit eines ständigen Wechsels in der Unternehmensleitung verringert.

Einzelne Direktoren vs. Unternehmensdirektoren

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen von einer Einzelperson oder einer Gesellschaft geleitet wird, kann sich auf die Art und Weise auswirken, wie ein Unternehmen wahrgenommen und geführt wird. Einzelne Direktoren bieten eine unkomplizierte Führungsstruktur und sind den Menschen aus Ländern, in denen nur Einzelpersonen als Direktoren tätig sein können, vielleicht eher vertraut. Einzelne Direktoren können jedoch persönlichen Umständen wie Krankheit, Urlaub oder Rücktritt ausgesetzt sein, was die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens vorübergehend beeinträchtigen kann.

Unternehmensleiter hingegen bieten mehr Stabilität, da eine Firma und nicht eine einzelne Person für die Leitung des Unternehmens verantwortlich ist. Diese Kontinuität gewährleistet, dass immer jemand zur Verfügung steht, um im Namen des Unternehmens zu handeln. Unternehmensleiter sind auch in Offshore-Gerichtsbarkeiten vertrauter, was sie zu einer gängigen Wahl für Unternehmen macht, die ein professionelles Management und zusätzliche Vertraulichkeit suchen.

Befugnisse der Direktoren

Die Geschäftsführer sind oft befugt, bestimmte Befugnisse an Manager oder Anwälte des Unternehmens zu delegieren. Diesen Beauftragten können Befugnisse wie die Zeichnungsbefugnis für Bankkonten, die Fähigkeit, Verträge auszuhandeln, oder andere für die Führung der Geschäfte des Unternehmens erforderliche Aufgaben übertragen werden. In vielen Fällen können Aktionäre oder wirtschaftliche Eigentümer zu Geschäftsführern oder Bevollmächtigten ernannt werden, um die praktische Kontrolle über die Tätigkeiten des Unternehmens zu gewährleisten.

Offshore-Rechtsordnungen bieten zwar Flexibilität bei der Ernennung von Geschäftsführern und der Verwaltung eines Unternehmens, doch müssen diese Aufgaben sorgfältig strukturiert werden, um einen reibungslosen Betrieb und die Einhaltung der Gesetze sowohl der Offshore-Rechtsordnung als auch des Heimatlandes der wirtschaftlichen Eigentümer zu gewährleisten.

Aktionärsstruktur von Offshore-Gesellschaften

Offshore-Gesellschaften stützen sich wie ihre Onshore-Gegenstücke auf Aktien, um das Eigentum darzustellen. Diese Anteile fungieren als Buchhaltungseinheiten, die die Beteiligung jedes Eigentümers an dem Unternehmen angeben. Wenn eine Person einen Anteil an einem Unternehmen übernimmt oder kauft, investiert sie persönliches Vermögen - sei es in Form von Bargeld, geistigem Eigentum oder anderen Ressourcen - in das Unternehmen. Dadurch hat der Aktionär Anspruch auf einen Anteil an den Gewinnen des Unternehmens, der seinem Anteil am Unternehmen entspricht. Darüber hinaus haben die Aktionäre in der Regel ein Stimmrecht, das es ihnen ermöglicht, die Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen, auch wenn dies für Aktien ohne Stimmrecht nicht gilt.

Es gibt mehrere wichtige Arten von Kapital, die sich auf Aktien in einer Offshore-Gesellschaft beziehen, von denen jede eine andere Rolle bei der Definition der Finanzstruktur des Unternehmens spielt.

1. Genehmigtes Aktienkapital

Das genehmigte Aktienkapital ist der Höchstbetrag, den ein Unternehmen durch die Ausgabe von Aktien an seine Aktionäre aufbringen kann, wie in seiner Satzung festgelegt. Dieses Kapital ist für die Gründung des Unternehmens und für die Finanzierung der ersten Geschäfte unerlässlich, bis es sich durch Einnahmen selbst tragen kann.

Die meisten Offshore-Länder, wie die Britischen Jungferninseln (BVI), die Seychellen und Gibraltar, haben flexible Regeln für genehmigtes Aktienkapital. Offshore-Gesellschaften in diesen Ländern haben oft minimale Anforderungen an das genehmigte Kapital, was sich auf die bei der Gründung zu zahlenden staatlichen Gebühren auswirkt.

  • Auf den BVI sind Unternehmen nicht verpflichtet, den Wert ihres genehmigten Kapitals anzugeben. Stattdessen können sie einfach die Anzahl der auszugebenden Aktien angeben, und diese Aktien können später zu jedem von den Eigentümern als angemessen erachteten Preis ausgegeben werden. Dank dieser Flexibilität können Unternehmen ihren Kapitalbedarf anpassen, wenn sich ihr Geschäft weiterentwickelt.
  • Auf den Seychellen besteht eine ähnliche Flexibilität, da der Geldwert des genehmigten Kapitals nur auf Wunsch angegeben werden muss, so dass die Unternehmen ohne strenge Kapitalisierungsvorschriften wachsen können.
  • In Gibraltar genießen Unternehmen ebenfalls Flexibilität, müssen jedoch das genehmigte Kapital angeben und minimale Körperschaftssteuerverpflichtungen einhalten, insbesondere für im Inland erzielte Einkünfte.

Die Höhe des genehmigten Aktienkapitals beeinflusst häufig die bei der Gründung und danach jährlich zu entrichtenden staatlichen Gebühren. Auf den BVI beispielsweise zahlen Unternehmen, die zur Ausgabe von bis zu 50.000 Aktien berechtigt sind, eine Eintragungsgebühr von 450 $, während Unternehmen, die mehr als 50.000 Aktien ausgeben, eine höhere Gebühr von 1.200 $ zahlen müssen.

2. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist der Teil des genehmigten Aktienkapitals, zu dessen Erwerb sich die Aktionäre verpflichtet haben. Ein Unternehmen kann nicht alle seine genehmigten Aktien sofort ausgeben. Ein Unternehmen mit 50.000 genehmigten Aktien kann zum Beispiel nur 1.000 Aktien an seine ersten Aktionäre verkaufen, was bedeutet, dass das gezeichnete Kapital aus diesen 1.000 Aktien besteht.

Wenn ein Aktionär wie John sich bereit erklärt, 1.000 Aktien zu kaufen, und es keine anderen Aktionäre gibt, würde John 100 % des Unternehmens besitzen, auch wenn nur ein Teil der genehmigten Aktien ausgegeben wurde. Wenn weitere Aktionäre hinzukommen, wie im Fall von Mary, die 1.000 Aktien kauft, würde das gezeichnete Kapital dann 2.000 Aktien betragen, und John und Mary würden jeweils 50 % des Unternehmens besitzen.

Das gezeichnete Kapital spiegelt die tatsächliche Investition der Aktionäre wider, auch wenn es nur einen Bruchteil der gesamten genehmigten Aktien ausmacht. Die übrigen Aktien werden nicht ausgegeben und können an künftige Anleger verkauft werden.

3. Eingezahltes Kapital

Das eingezahlte Kapital stellt die tatsächlichen Mittel dar, die das Unternehmen im Austausch für seine Aktien erhält. Wenn die Aktionäre ihre Aktien einzahlen, erfüllen sie ihre Verpflichtung und wandeln gezeichnetes Kapital in eingezahltes Kapital um.

Erst wenn die Aktien voll eingezahlt sind, erhalten die Aktionäre alle Rechte, einschließlich der Möglichkeit, Dividenden zu erhalten und bei Aktionärsversammlungen abzustimmen. Offshore-Jurisdiktionen wie die BVI, die Seychellen und Gibraltar bieten Flexibilität hinsichtlich des Zahlungsplans für gezeichnete Aktien, was bedeutet, dass die Aktien zum Zeitpunkt der Gründung nicht vollständig eingezahlt sein müssen.

Diese Flexibilität unterscheidet sich erheblich von der vieler Hochsteuerländer, in denen Unternehmen oft verpflichtet sind, ihr genehmigtes Kapital bei oder kurz nach der Gründung vollständig einzuzahlen.

Kapitalflexibilität in Offshore-Gerichtsbarkeiten

Offshore-Gerichtsbarkeiten bieten erhebliche Flexibilität bei der Kapitalstrukturierung, was in starkem Kontrast zu den strengeren Vorschriften in vielen Hochsteuerländern steht. Zum Beispiel gibt es in vielen europäischen Ländern strenge Anforderungen an das genehmigte, gezeichnete und eingezahlte Mindestkapital, die oft Zehntausende von Euro erreichen. Diese Mittel müssen in der Regel bei oder kurz nach der Gründung vollständig eingezahlt werden, was die traditionelle Überzeugung widerspiegelt, dass ein Unternehmen ohne erhebliches Anfangskapital nicht funktionieren kann.

Im Gegensatz dazu gibt es in den meisten Offshore-Ländern entweder keine oder nur minimale Anforderungen an das genehmigte Kapital, und es gibt nur wenige, wenn überhaupt, Verpflichtungen zur sofortigen Einzahlung des gezeichneten Kapitals. Auf den BVI zum Beispiel steht es den Unternehmen frei, je nach Bedarf Aktien mit einem Nennwert oder einem hohen Wert auszugeben, und es besteht keine Verpflichtung, das Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens einzuzahlen. In ähnlicher Weise gibt es auf den Seychellen einen großen Spielraum bei der Strukturierung des Aktienkapitals, der es den Unternehmen ermöglicht, ihre Gemeinkosten niedrig zu halten und dennoch die Flexibilität zu haben, bei Bedarf erhebliches Kapital zu beschaffen.

Diese Flexibilität erstreckt sich auch auf die staatlichen Gebühren, die häufig an die Anzahl der Aktien oder das gesamte genehmigte Kapital gebunden sind. Auf den BVI können Unternehmen beispielsweise bis zu 50.000 Aktien ausgeben und gleichzeitig die Mindestregistrierungsgebühr entrichten. Dies macht die Eintragung von Offshore-Gesellschaften in solchen Ländern kosteneffizient, und die Dienstleistungsanbieter schlagen in der Regel die optimale Anzahl von Aktien vor, um die Gründungskosten niedrig zu halten.

Vertraulichkeit und Registrierung von Aktionären

Offshore-Gerichtsbarkeiten sind bekannt für den Schutz der Privatsphäre, den sie den Aktionären bieten. Im Gegensatz zu vielen Onshore-Rechtsordnungen, in denen Aktionärsinformationen öffentlich registriert werden müssen, erlauben die BVI, die Seychellen und Gibraltar den Unternehmen, Aktionärsdaten privat zu halten. Die Angaben zu den Aktionären werden in der Regel nur in den internen Unternehmensunterlagen aufgezeichnet, die vom eingetragenen Vertreter aufbewahrt werden, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Auf den BVI gibt es beispielsweise keine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Aktionärsinformationen, obwohl die Unternehmen die Möglichkeit haben, diese Informationen auf Wunsch freiwillig beim Registerführer zu hinterlegen. Aktionäre, die einen zusätzlichen Schutz ihrer Privatsphäre wünschen, nutzen häufig nominierte Aktionäre, bei denen eine dritte Partei die Aktien im Namen des eigentlichen Eigentümers hält, wodurch ihre Identität weiter geschützt wird.

Staatliche Abgaben und optimales Grundkapital

In den meisten Offshore-Jurisdiktionen hängen die mit der Gründung und der jährlichen Erneuerung verbundenen staatlichen Gebühren vom genehmigten Kapital des Unternehmens oder der Anzahl der Aktien, die es ausgeben darf, ab. Zum Beispiel:

  • Auf den BVI zahlen Unternehmen, die zur Ausgabe von bis zu 50.000 Aktien berechtigt sind, eine Registrierungsgebühr von 450 Dollar, während Unternehmen, die mehr als 50.000 Aktien ausgeben, 1.200 Dollar zahlen.
  • Auf den Seychellen besteht eine ähnliche Flexibilität, wobei die Gebühren von der Höhe des genehmigten Kapitals abhängen.

Offshore-Dienstleister empfehlen oft, das genehmigte Kapital auf ein optimales Niveau zu setzen, z. B. 50.000 Aktien, um die staatlichen Gebühren zu minimieren und gleichzeitig die Flexibilität für zukünftiges Wachstum zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktionärsstruktur von Offshore-Gesellschaften ein Maß an Flexibilität und Privatsphäre bietet, das in Hochsteuerländern oft nicht verfügbar ist. Unabhängig davon, ob Sie eine Gesellschaft auf den BVI, den Seychellen oder Gibraltar gründen, bieten Offshore-Gesellschaften einen anpassungsfähigen Rahmen für die Verwaltung des genehmigten, gezeichneten und eingezahlten Kapitals, wobei die Vertraulichkeit der Aktionäre gewahrt bleibt.

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